Sollten langfristig auch die Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden ?

Dazu erschienen am 20. August 2008 in unserem Bereich Presse / News u. a. folgende Berichte …

 Deutscher BeamtenBund dbb gegen Zwangsvereinigung von Renten und Pensionen
Heesen : „Eine sinnlose Debatte, die keine Probleme löst

Berlin (ots) – Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen hat die Forderung des SPD-Innenpolitikers Dieter Wiefelspütz nach einer Zwangsvereinigung der Renten- und Versorgungssysteme am 20. August 2008 in Berlin zurückgewiesen: „Mit diesem Links-Schwenk eröffnet Wiefelspütz eine sinnlose Debatte, wohl um von anderen Versäumnissen abzulenken. Anders als die Rentenversicherung werden die Versorgungssysteme längst vom Umlageverfahren auf Kapitaldeckung umgestellt. Das schafft nicht nur mehr Sicherheit für die Betroffenen, sondern auch eine nachhaltige Entlastung für die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen. Indem man immer mehr Beschäftigtengruppen in die Rentenversicherung zwingt, löst man kein einziges ihrer strukturellen Probleme.“

Heesen reagierte damit auf Äußerungen von Wiefelspütz in der heutigen Ausgabe der BILD-Zeitung. „Auch der Erwartung von Unions-Fraktions-Vize Wolfgang Bosbach, dass alle Elemente der Rentenreform wirkungsgleich auf die Pensionen übertragen werden sollen, wird bereits seit Jahren Rechnung getragen und ist vom dbb akzeptierte Praxis“, sagte Heesen. „Das Prinzip der Wirkungsgleichheit war schon 2004 im Rahmen der Reform und Modernisierung des Beamtendienstrechts ausdrücklich Gegenstand einer Vereinbarung zwischen dem damaligen Bundesinnenminister Otto Schily, ver.di-Chef Frank Bsirske und uns. Da gibt es nichts nachzubessern.“

Originaltext: DBB – Deutscher Beamtenbund
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SoVD fordert : Beamte langfristig in die Rentenversicherung einbeziehen

Berlin (ots) – Zur Debatte um eine Reform der Pensionen erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer :

Der Lösungsvorschlag des SoVD liegt bereits seit drei Jahren auf dem Tisch. Der SoVD setzt sich dafür ein, alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Langfristig sollten auch die Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden.

Bei einer Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung sollen in einem ersten Schritt Selbständige ohne Pflichtversicherung und geringfügig Beschäftigte einbezogen werden. Langfristig sollen auch Beamte und Freiberufler in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden. Wegen
verfassungsrechtlicher Vorgaben sind hier längere Übergangsfristen erforderlich. Aus Vertrauensschutzgründen sollten daher nur die neu Verbeamteten einbezogen werden.

Die Erwerbstätigenversicherung ist auch ein Beitrag zur Stärkung der Solidargemeinschaft.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
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dbb zu Forderungen nach Pensionskürzungen

Heesen : Auch im Sommerloch wird Unsinn nicht zur „Wahrheit“

Berlin (ots) – Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen hat die in der Bild-Zeitung erhobenen Forderungen nach neuerlichen Pensionskürzungen am 20. August 2008 in Berlin scharf zurückgewiesen :
„Diese sogenannten sieben Wahrheiten zu angeblich überhöhten Pensionen in Deutschland haben mit der Realität nichts zu tun. So ein Quatsch schafft es nur im Sommerloch in die Medien.“

Der dbb-Chef bezieht sich hierbei auf einen Beitrag von Bernd Raffelhüschen in der heutigen Ausgabe des Boulevardblattes. Die darin verkündeten „Wahrheiten“ über ungerechtfertigt hohe Pensionen seien zum großen Teil falsch. Heesen: „Erstens ist die Pension eine Vollversorgung. Bei Vergleichen mit Durchschnittsrenten müssen
Betriebs- und Zusatzrenten berücksichtigt werden. Außerdem gilt das verfassungsmäßig geschützte Alimentationsprinzip auch im Ruhestand.
Zweitens ist hinsichtlich der zukünftigen Versorgungsausgaben durch Versorgungsrücklagen und -fonds Vorsorge getroffen. Zudem haben sich die Prognosen der zu erwartenden Lasten durch die zahlreichen Sparmaßnahmen und ausgebliebene Besoldungszuwächse der letzten Jahre nicht unerheblich verbessert.
Drittens wird – anders als in Bild behauptet – bei der Rente zur Zeit weder Riester- noch Nachhaltigkeitsfaktor angewendet. Für Versorgungsempfänger gilt der Riesterfaktor uneingeschränkt.
Viertens wird die Verlängerung der Lebensarbeitszeit selbstverständlich wirkungsgleich auf die Beamten übertragen.“

Neiddebatten, so Heesen weiter, helfen weder bei der Haushaltssanierung noch bei der Modernisierung des Rentenversicherungssystems: „Was hier gemacht wird, ist kein Vergleich Äpfel und Birnen mehr, sondern eher Eier mit Wassermelonen. Die Durchschnittsrente und die Mindestversorgung ins Verhältnis zu setzen und dabei alle Unterschiede in Berechnung und Begründung außer acht zu lassen, ist wirklich abenteuerlich. Mit ‚Wahrheiten‘ hat das gar nichts zu tun.“

Originaltext: DBB – Deutscher Beamtenbund
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