Immobilien-Verrentung oder Umkehrhypothek für mehr Rente — lohnt sich zzt. nur für die Banken …

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Kinderlose Eigenheimbesitzer denken zurzeit über eine Verrentung ihrer Wohnimmobilie nach. Man möchte bei lebenslangem Wohnrecht gerne von einer Bank eine Kapitalabfindung bzw. eine lebenslange Rentenzahlung (auch an den Ehe-/Lebenspartner) erhalten, und würde dafür auch das Eigentumsrecht an die finanzierende Bank/Institution übertragen. Doch das wird wohl eher wieder einmal ein Geschäft für die Banken …

Eckpunkte der Umkehrhypothek :

  • Eintragung einer Grundschuld in Höhe des Verkehrswertes der Immobilie
  • Auszahlung von max. 15-35 % des Verkehrswertes der Immobilie (also bis zur Mindestgrenze bei Zwangsversteigerungen … ein Schelm, wer böses dabei denkt !)
  • Mindestalter 60-65 Jahre
  • Lebenslanges Wohnrecht wird eingeräumt
  • Immobilie fällt an die Bank und wird nach Ableben der Eigentümer verkauft, Kinder können die Hypothek auch auslösen
  • Betrag fällt eher gering aus, da die Immobile neu eingewertet wird-Altersabschläge!!werden mit Sicherheit auch auf die durchschnittlichen Jahre  (Lebenserwartung) berücksichtigt
  • Kunde muss Zinsen an die Bank zahlen, schmälert den monatl. Rentenbetrag
  • Zins steigt und fällt mit Euribor, teures Darlehen
  • Verdoppelung der Kreditschuld nach 10 Jahren

Unklar ist :

  • Was passiert nach aufbrauchen der Hypothek? Wird Rentenzahlung eingestellt ?
  • Was passiert, wenn der Eigentümer nicht mehr im Haus bleiben kann, z.B. im Pflegefall? Im schlimmsten Fall droht die Rückzahlung und das bei zusätzlichen Kosten durch das Pflegeheim.
  • Lohnt sich diese Form der Beleihung wirklich ?

Sie finden hier auch noch einen Link zu FINANZtest (R) — dort sind auch (gegen Gebühr …) deutlich Vor- und Nachteile beschrieben.

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Gerne sind wir bei der Kapitalisierung behilflich — nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, und wir zeigen Ihnen eine individuelle Lösung.

Problem „Haus beleihen für Pflegefall“

Wenn Sie zum Pflegefall werden und die Kosten für die häusliche bzw. stationäre Pflegeversorgung nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, lassen die Kommunen auf Ihrer Wohnimmobilie gerne eine „Zwangshypothek“ (i.d.R. mit 6% Verzinsung für den „Steuerzahler“) eintragen. D.h., dass früher oder später Ihre Angehörigen oder Hinterbliebenen die Immobilie zur Begleichung der aufgelaufenen Pflegekosten veräußern müssen … sicher nicht zum höchstmöglich erzielbaren Marktwert, wenn man „muss“! Dem können Sie vorbeugen – wir helfen Ihnen dabei: Stichwort „IPR-einmal“ per Nachricht an uns, danke.

Weitere Informationen folgen in Kürze …


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