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Pflegeversicherung
Finanzielle Absicherung bei Pflegebedürftigkeit


  
Pflegebedürftig -und damit von Dritten abhängig zu werden- ist eine der größten Ängste älterer Menschen. Die Situation wird sich in den kommenden Jahren deutlich verschärfen: Gab es im Jahr 2001 noch rund eine Million Pflegefälle der Stufen II und III, wird sich die Anzahl schon bis 2020 um über 50 Prozent auf fast 1,6 Millionen Fälle erhöhen.

In der Altersgruppe ab 60 Jahre ist bereits heute jeder Zwölfte pflegebedürftig, bei den über 80-Jährigen sogar fast jeder Dritte. Tritt die Situation eines Pflegefalls ein, kommen erhebliche finanzielle Belastungen auf die Betroffenen zu. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet für die entstehenden Kosten nur eine Grundabsicherung, die jedoch bei weitem nicht ausreicht. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Januar 2004 werden neben dem eigenen Vermögen nun auch verstärkt die Ersparnisse der engsten Verwandten herangezogen, um die hohen Kosten für einen Platz im Pflegeheim zu begleichen.

Private Vorsorge ist somit unumgänglich, um sein eigenes Vermögen und das seiner Kinder und Enkel zu schützen. Bei einer privaten Pflegezusatzversicherung eines Krankenversicherers lässt sich die Höhe der Beiträge jedoch langfristig nicht abschätzen. Häufige Beitragserhöhungen können im Alter zu einer unkalkulierbaren Belastung werden. Daher bietet die IDEAL Lebensversicherung a.G. eine selbstständige Pflegerentenversicherung mit einem lebenslang garantierten Beitrag an. Die IDEAL PflegeRente ist in ihrer Form einmalig auf dem deutschen Markt. Neben der Schwerstpflegebedürftigkeit deckt sie auch Risiken der Pflegestufe I ab.

Joachim Zech, Bereichsleiter Marketing der IDEAL Versicherungsgruppe, erläutert weitere Unterschiede zu den Pflegeversicherungen der Wettbewerber: "Als Seniorenspezialist nehmen wir Personen bis zu einem Eintrittsalter von 75 Jahren auf. Wir verzichten auf Karenz- und Wartezeiten und zahlen sogar bis zu 12 Monate rückwirkend, wenn die Leistung verspätet beantragt wurde."

Bei der Pflegestufe II beträgt die lebenslange Pflegerente 50 Prozent der vereinbarten Rente, bei Schwerstpflegebedürftigkeit 100 Prozent. In beiden Fällen wird zusätzlich eine Sofortleistung von sechs Monatsrenten gezahlt. Sie soll beispielsweise bei einer Haushaltsauflösung und dem Umzug in ein Pflegeheim helfen. Die Pflegerente selbst setzt sich -neben dem garantierten Betrag- aus einem Schlussüberschussanteil und einer Bonus-Rente aus sonstigen Überschüssen zusammen. Im Gegensatz zu einer Krankenversicherung müssen nach Eintritt des Leistungsfalls keine Beiträge mehr gezahlt werden.


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