Die Pflegelücke – immer noch unterschätzt !

 

 

Pflegebedürftig -und damit von Dritten abhängig zu werden-  ist eine der größten Ängste älterer Menschen. Die Situation wird sich in den kommenden Jahren deutlich verschärfen: Gab es im Jahr 2001 noch rund eine Million Pflegefälle der Stufen II und III, wird sich die Anzahl schon bis 2020 um über 50 Prozent auf rund 1,6 Millionen Fälle erhöhen.

In der Altersgruppe ab 60 Jahre ist bereits heute jeder Zwölfte pflegebedürftig, bei den über 80-Jährigen sogar fast jeder Dritte. Tritt die Situation eines Pflegefalls ein, kommen erhebliche finanzielle Belastungen auf die Betroffenen zu. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet bei Schwerstpflegebedürftigkeit für die entstehenden Kosten nur eine Grundabsicherung von 1.432 Euro pro Monat, die jedoch bei weitem nicht ausreicht. Durchschnittlich kostet ein Pflegeplatz rund 3.300 Euro. So muss ein gesetzlich Versicherter fast 2.000 Euro monatlich aus der eigenen Tasche bezahlen, wenn er die Dienste eines Pflegeheims in Anspruch nimmt. Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung Schwerstpflegebedürftiger von fünf bis sieben Jahren muss so mit Gesamtkosten von rund 140.000 Euro gerechnet werden.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Januar 2004 werden neben dem eigenen Vermögen nun auch verstärkt die Ersparnisse der engsten Verwandten herangezogen, um die hohen Kosten für einen Platz im Pflegeheim zu begleichen (u.a. §1601 & §1608 BGB). Es droht also im schlimmsten Fall eine generationsübergreifende Verarmung der Familie.

Private Vorsorge ist somit unumgänglich, um sein eigenes Vermögen und das seiner Kinder und Enkel zu schützen. Bei einer privaten Pflegezusatzversicherung eines Krankenversicherers lässt sich die Höhe der Beiträge jedoch langfristig nicht abschätzen. Häufige Beitragserhöhungen können im Alter zu einer unkalkulierbaren Belastung werden. Daher werden von einigen Lebensversicherern selbstständige Pflegerentenversicherungen mit einem dauerhaft stabilen Beitrag angeboten. Bei Lebensversicherern mit einer überdurchschnittlichen Überschussbeteiligung werden die Kundengelder besonders hoch verzinst. Dies schlägt sich in einer höheren monatlichen Rente nieder, die aus einem garantierten Betrag und den vom Versicherer erzielten Überschüssen besteht.

Neben der Schwerstpflegebedürftigkeit können auf Wunsch auch Risiken der Pflegestufe 0 (null) abgesichert werden. Einzelne Gesellschaften nehmen Personen bis zu einem Eintrittsalter von 75 Jahren auf, verzichten auf Karenz- und Wartezeiten und zahlen sogar bis zu 12 Monate rückwirkend, wenn die Leistung verspätet beantragt wurde.

Ganz neu auf dem Markt ist eine so genannte Pflegeplatz-Garantie. Der versicherten Person wird hier zugesichert, einen garantierten Platz in einem Pflegeheim innerhalb von 24 Stunden zu bekommen. Wegen der immer höheren Auslastung von Pflegeheimen und Pflegestationen trägt dies zu einer weiteren Beruhigung des Versicherten bei.
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