Private Krankenversicherung

Ob als Vollversicherung oder als Zusatz zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die private Versicherung ist seit der Gesundheitsreform stark im Kommen. Denn nicht mehr alle Leistungen werden von den Krankenkassen finanziert, da hilft nur die private Absicherung oder wenn möglich, der Wechsel in die private Vollversicherung. Bitte beachten Sie auch das „Informationsblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)„.

Die Absicherung mit einer privaten Vollversicherung ist nur für bestimmte Personengruppen (Beamte, Selbstständige, Freiberufler oder Arbeitnehmer mit einem Bruttojahresgehalt oberhalb der 2013er Pflichtversicherungsgrenze von 52.200 Euro) möglich. Die Vorteile einer privaten Vollversicherung sind z. B. freie Arzt- und Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung, Einzelzimmer, höhere Zuzahlungen zu Sehhilfen, Heilpraktikern, Hilfsmitteln und Medikamenten.

Für alle, die nicht zu dieser Gruppe zählen, wurde die Möglichkeit einer privaten Zusatzversicherung geschaffen, um besondere Leistungen zu erhalten. Dies können Zuzahlungen zu Zahnersatz, Sehhilfen, Heilpraktikern oder Hilfsmitteln sein. Bei den Zusatzversicherungen gibt es verschiedene Pakete, man kann gezielt einzelne Leistungen (z.B. Zahnersatz) versichern oder man wählt ein Paket mit mehreren Leistungen. Hier ein VergleichsRechner für eine Zusatz-PKV :

Sie möchten sich privat zusätzlich versichern oder ganz in die private KrankenVollVersicherung wechseln? Bitte nutzen Sie unser Anfrageformular, danke.


Informationsblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
– Bereich Versicherungen –
gemäß § 10a Abs. 3 VAG

In der Presse und in der Öffentlichkeit werden im Zusammenhang mit der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung Begriffe gebraucht, die erklärungsbedürftig sind. Dieses Informationsblatt will Ihnen die Prinzipien der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung kurz erläutern.

Prinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht das Solidaritätsprinzip. Dies bedeutet, dass die Höhe des Beitrages nicht in erster Linie vom im wesentlichen gesetzlich festgelegten Leistungsumfang, sondern von der nach bestimmten Pauschalregeln ermittelten individuellen Leistungsfähigkeit des versicherten Mitglieds abhängt. Die Beiträge werden regelmäßig als Prozentsatz des Einkommens bemessen.
Weiterhin wird das Versicherungsentgelt im Umlageverfahren erhoben.  Dies bedeutet, dass alle Aufwendungen im Kalenderjahr durch die in diesem Jahr eingehenden Beiträge gedeckt werden.
Außer einer gesetzlichen Rücklage werden keine weiteren Rückstellungen gebildet.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ehegatten und Kinder beitragsfrei mitversichert.

Prinzipien der privaten Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung ist für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Alter, Geschlecht und nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss sowie nach dem abgeschlossenen Tarif. Es werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnete risikogerechte Beiträge erhoben.
Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen wird durch eine Alterungsrückstellung berücksichtigt. Bei der Kalkulation wird unterstellt, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen nicht erhöhen und die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens des Versicherten steigen. Dieses Kalkulationsverfahren bezeichnet man als Anwartschaftsdeckungsverfahren oder Kapitaldeckungsverfahren.
Ein Wechsel des privaten Krankenversicherungsunternehmens ist in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Dabei ist zu beachten, dass für die Krankenversicherer mit Ausnahme der Versicherung im Basistarif – keine Annahmeverpflichtung besteht, der neue Versicherer wiederum eine Gesundheitsprüfung durchführt und die Beiträge zum dann erreichten Alter erhoben werden. Ein Teil der kalkulierten Alterungsrückstellung kann an den neuen Versicherer übertragen werden.* Der übrige Teil kann bei Abschluss eines Zusatztarifes auf dessen Prämie angerechnet werden; andernfalls verbleibt er bei dem bisherigen Versichertenkollektiv. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Regel, insbesondere im Alter, ausgeschlossen.
_______________________
* Waren Sie bereits vor dem 01.01.2009 privat krankenversichert, gelten für Sie Sonderregelungen.
Bitte informieren Sie sich ggf. gesondert über diese Regelungen.


 

VergleichsRechner eines Angebotes mit Prüfung Ihres Gesundheitsrisikos :