Fahreignungsregister FAER – Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten – Flensburger Punktesystem – Bußgeldkatalog 2014

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Im Mai 2014 trat der neue Bußgeldkatalog in Kraft – Was änderte sich für Autofahrer?

Seit dem 01. Mai 2014 ist es nun soweit: das neue Fahreignungsregister trat in Kraft.
Mit dem neuen System änderten sich auch einige Regelungen grundlegend. Nicht nur bestimmte Bußgelder wurden teurer, sondern das neue Punktesystem sah auch eine Neuregelung bei der Punktevergabe vor.

Nach dem alten System durfte man 18 Punkte anhäufen, bevor der Führerschein entzogen wurde. Im neuen Punktesystem wurde die Grenze bei 8 Punkten gezogen.
Während es nach dem alten System bis zu 7 Punkte für ein einziges Verkehrsdelikt gab, werden jetzt nur noch maximal 3 Punkte für Ordnungswidrigkeiten beziehungsweise Straftaten vergeben. Dies ist die größte Reform seit über 50 Jahren.
Hintergrund war ein veraltetes und auch teilweise unübersichtliches System des Kraftfahrtbundesamtes. Der neue Bußgeldkatalog soll mehr Transparenz, Gerechtigkeit und Klarheit in die Vergabe von Punkten und Geldstrafen bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten bringen. Ab jetzt erhalten Verkehrssünder bei Verstößen nur noch Punkte imFahreignungsregister, wenn sie die Verkehrssicherheit gefährden.

Punkteerhalt und Punkteabbau

Die neue Regelung sieht vor, dass es für schwere Verstöße im Bußgeldkatalog ab Mai 2014 nur noch 1 Punkt gibt – vorher waren es 1-4 Punkte ohne Fahrverbot.
Bei sehr schweren Verstößen sind es nun 2 Punkte und ein Regelfahrverbot. Laut dem Bußgeldkatalog von 2013 waren es 3 bis 5 Punkte.
War das Delikt zudem noch mit einer Straftat verbunden, gab es sogar 5 bis 7 Punkte und der Fahrer erhielt ein Fahrverbot.
Für schwere Straftaten werden ab Mai dieses Jahres 3 Punkte vergeben. Beispiele für schwere Straftaten sind Alkohol und Drogen am Steuer, unterlassene Hilfeleistung, schwere Nötigung oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Die bereits erhaltenen Punkte werden dem neuen angepasst und entsprechend umgerechnet.

Für einige Autofahrer hat diese Umrechnung noch einen positiven Nebeneffekt: Punkte, die sie für ein Verkehrsdelikt erhalten haben, auf das es jetzt keine Punkte mehr gibt werden aus dem Fahreignungsregister gelöscht. Wie beim alten Punktesystem verfallen auch die neu erhaltenen Punkte nach einer gewissen Zeit automatisch. Die Tilgungsfristen sind abhängig von der Schwere des zugrundeliegenden Verstoßes.

  • Schwere Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt verfallen nach 2,5 Jahren.
  • Sehr schwere Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten werden nach 5 Jahren getilgt und Straftaten im Verkehr mit 3 Punkten verfallen erst nach einer Dauer von 10 Jahren.

Neben der Herabsenkung der Punkte wurden im Gegenzug die Bußgelder für Verkehrsdelikte erhöht.
Beispielsweise kostete vorher „Handy am Steuer“ 40 Euro. Nach dem neuen Bußgeldkatalog müssen nun 60 Euro gezahlt werden. Hinzu kommt der Erhalt eines Punktes. Ab einer Geldstrafe von 60 Euro wird ab Mai 2014 1 Punkt vergeben.
(… mit freundlicher Unterstützung durch Sabine Weber, Kooperationsbeauftragte der WKDA GmbH, Blankenburger Str. 23, 13089 Berlin, www.WirKaufenDeinAuto.de)

 

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