Gewerbliche Versicherungen – Absicherung von betrieblichen Risiken

Betriebshaftpflicht + Elektronik-Pauschalversicherung + Inventarversicherung + Kautionsversicherung + PKW (gewerbliche Nutzung) + Rechtsschutz für Firmen

Mit der Aufnahme & Ausübung einer freiberuflichen / gewerblichen Tätigkeit erhöht sich Ihr Absicherungsbedarf enorm, auch wenn Ihr Geschäftsfeld kein „Haifischbecken“ ist …

Wichtige Absicherungsbereiche sind z. B.
▪    Betriebshaftpflicht,
▪    Elektronik-Pauschalversicherung,
▪    Inventarversicherung,
▪    Kautionsversicherung,
▪    PKW (gewerbliche Nutzung),
▪    Rechtsschutz für Firmen,
für die Sie hier auf dieser Seite auch Vergleichsrechner finden.
Darüber hinaus [z.B. für eine „D&O-Absicherung“ etc.] stehen wir Ihnen gerne über unser Kontaktformular (und danach z.B. per Telefonkonferenz o.ä.) zur Verfügung.

 VergleichsRechner für wichtige GewerbeVersicherungen

BETRIEBSHAFTPFLICHT

Aus dem bürgerlichen Gesetzbuch ergibt sich eine Ersatzpflicht für alle Schäden die man -absichtlich oder versehentlich- Anderen zufügt. Die Ersatzpflicht ist in der Höhe unbegrenzt und kann daher existenzbedrohliche Größenordnungen erreichen. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar.

Der Versicherungsschutz umfasst – wie in der Haftpflichtversicherung allgemein – die Freistellung des Versicherungsnehmers von begründeten gesetzlichen Ansprüchen Dritter auf Schadenersatz.

Ferner umfasst er die Prüfung, ob und inwieweit diese Ansprüche begründet sind und die Abwehr unbegründeter Forderungen. Insoweit ist die Haftpflichtversicherung eine passive Rechtsschutzversicherung: die Kosten der Prüfung und des Rechtsschutzes trägt in Deutschland unabhängig von der vereinbarten Versicherungssumme der Versicherer.
Der Versicherungsschutz gilt allerdings nur für auf Ersatz eines Schadens gerichtete Ansprüche, nicht auf solche, die auf Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gerichtet sind, den sogenannten „Erfüllungsschaden“. So können Kosten für Nachbesserung, Umtausch oder Reparatur nicht auf die Betriebshaftpflicht umgewälzt werden. Auch andere Schadensereignisse wie etwa Abmahnungen, welche die Unterlassung bestimmter Handlungen zum Gegenstand haben, fallen nicht in den Bereich der Betriebshaftpflicht.

Der Versicherer leistet regelmäßig an den geschädigten Anspruchsteller, nicht den Versicherungsnehmer. Dieser kann nicht wirksam über seine Freistellungsforderung dem Versicherer gegenüber verfügen (§ 156 I VVG). Nur wenn etwa durch Aufrechnung oder Leistung die Schadenersatzforderung erloschen ist, kann eine Leistung an den Versicherungsnehmer erfolgen. Dies spielt in arbeitsteiligen Herstellungsvorgängen insbesondere etwa der Bauwirtschaft über Verrechnungen eine große Rolle.

Mitversichert sind neben dem Einzelunternehmer bzw. der Trägergesellschaft die Personen, die einen Betrieb oder eine Niederlassung leiten (§ 151 VVG) sowie alle übrigen Betriebsangehörigen (Mitarbeiter), bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Arbeitgeber (für die Freizeit ist die Privathaftpflichtversicherung zuständig). Mit der Absicherung der Haftungsrisiken der Mitarbeiter wird zugleich deren arbeitsrechtlichem Freistellungsanspruch Rechnung getragen. Nicht Gegenstand der BHV sind Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen Mitversicherte oder von Mitversicherten untereinander.

Nur die Eigenschaften und Rechtsverhältnisse, die der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss angibt, fallen unter den Versicherungsschutz. Dies hat in der Betriebshaftpflichtversicherung besondere Bedeutung.

Für Angehörige der freien Berufe –beispielsweise Ärzte, Juristen, Steuerberater oder Architekten- deckt die Betriebshaftpflicht oft nur rudimentäre Risiken wie etwa die Streupflicht im Winter ab. Die eigentlichen betrieblichen Risiken dieser Berufsgruppen finden sich in der Berufshaftpflicht.

Die Betriebshaftpflicht ist ein komplexes Produkt, das viele Ein- & Ausschlüsse kennt. Über die interaktive Beratung im Internet hinaus empfiehlt sich hier mitunter eine exakte Risikoanalyse durch unsere Versicherungsmakleragentur.

Soweit Sie nähere Informationen über eine der oben genannten Ausschlüsse, Spezialversicherungen oder Einschlüssen benötigen oder unsicher bezüglich Ihres Bedarfs haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Wir beraten Sie gerne -ggf. über eine interaktive Onlineberatung hinaus-, sofern dies erforderlich ist.

>> zum Vergleichsrechner für BETRIEBSHAFTPFLICHT-Versicherungen …

ELEKTRONIK-PAUSCHALVERSICHERUNG

Die Elektronikversicherung versichert sämtliche Risiken der elektronischen Anlagen eines Betriebes. Dazu gehören Telefonanlagen, Computer, Drucker und Verarbeitungsmaschinen. Die Elektronikversicherung ist vor allem dann wichtig, wenn der Firmenbetrieb von Funktion und Verfügbarkeit der elektronischen Güter abhängig ist und die Anschaffungskosten der Anlagen so hoch sind, dass eine Neubeschaffung die Existenz oder Ertragslage der Firma ernsthaft bedrohen würden.
Die Elektronikversicherung gilt als Allgefahrendeckung und versichert neben den üblichen Risiken Feuer, Blitz, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl in der Regel auch einfachen Diebstahl, Vandalismus, Überspannungsschäden, Elementarschäden und sogar Bedienfehler.
Besonders wichtig ist es bei der Auswahl der richtigen Elektronikversicherung darauf zu achten, welche Elektronikgüter vom Versicherungsschutz erfasst werden. Während Büroelektronik wie Telefonanalgen und Computer fasst immer enthalten sind, ist Spezialtechnik wie Reprodruckmaschinen oder medizinisches Gerät (Röntgengerät, Ultraschall etc.) oft nur versichert, wenn dies gesondert vereinbart wurde. Insbesondere bei sehr spezieller Elektronik kommt es auf’s Detail an – etwa ob in medizinischem Gerät auch die sehr teuer und leicht zu beschädigenden Röhren, Ultraschallköpfe etc. vom Versicherungsschutz abgedeckt sind.
In der Elektronikversicherung sind unter Umständen die Risiken von Mehrkosten, Datenträgern und Software nicht erfasst. Diese lassen sich jedoch oft einzeln in den Versicherungsschutz einschließen.
Mehrkosten entstehen beispielsweise, wenn ein Betriebsausfall nur abgewendet werden kann, weil die Reparatur oder Neubeschaffung längere Zeit in Anspruch nimmt, indem ein Ersatzgerät bereit gestellt wird.
Die Datenträgerversicherung innerhalb der Elektronikversicherung kommt in der Regel für den Schaden durch den Verlust von Daten auf. Allerdings ist hierfür eine Beschädigung eines Datenträgers Voraussetzung, ebenso wie ordentliche Sicherungsmechanismen. Beschädigungen durch Viren sind in der Regel ausgeschlossen.
Soll Datenverlust auch im  Falle von Bedienungsfehler, Diebstahl oder Sabotage versichert sein, ist hierfür die Softwareversicherung innerhalb der Elektronikversicherung erforderlich.
Um eine Elektronikversicherung richtig einzusetzen und abzugrenzen, sollte diese unbedingt im Zusammenhang mit der Inventarversicherung und eventuell einer Betriebsausfallversicherung geprüft werden.

>> zum Vergleichsrechner für ELEKTRONIK-Versicherungen …

INVENTARVERSICHERUNG

Die Inventarversicherung versichert Ihre in Ihren Geschäftsräumen befindlichen Gegenstände. Sie entspricht der Hausratversicherung. Es können auch Waren und Vorräte mitversichert werden.
Abhängig von den Werten Ihres Inventars kann die Inventarversicherung zu den wichtigsten betrieblichen Versicherungen gehören.
Die Inventarversicherung – auch bekannt unter dem Namen Inhaltsversicherung – schützt Ihr geschäftliches Hab & Gut in der Regel vor Feuer, Explosion, Blitz, Leitungswasser, Sturm bzw. Hagel und Einbruchdiebstahl.
Zusätzlich ist oft der Einschluss von Elementarschäden (Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen, Erdsenkung, Schneedruck usw.) möglich und sinnvoll.
Wichtige Unterscheidungskriterien für eine Inhaltsversicherung sind die Außenversicherung, der Schutz auch für Bargeld, Urkunden, Zertifikaten und Wertsachen in unterschiedlichen Verwahrungen, Aufwendungen für provisorische Sicherungen und der Einschluss von Überspannungsschäden.
Inventarversicherungen sind so speziell wie Ihr Gewerbe und sollte die Besonderheiten Ihres Betriebes nach Möglichkeit berücksichtigen.

>> zum Vergleichsrechner für INVENTAR-Versicherungen …

KAUTIONSVERSICHERUNG

Die Kautionsversicherung wird zumeisst im Handwerk eingesetzt. Der Handwerksbetrieb verpflichtet sich auf die Erbringung umfassender Dienstleistungen. Damit der Auftraggeber sicher sein kann, dass im Falle des Ausfalls des Betriebes die Arbeiten dennoch erledigt werden können, wird oft vertraglich eine Bürgschaft vereinbart.

Die Kautionsversicherung übernimmt in diesem Zusammenhang verschiedene Bürgschaften:

Die Ausführungsbürgschaft sichert die vertraglichen Verpflichtungen des Auftragsnehmers für die Ausführungsphase bis zur Abnahme der Bauleistung.
Die Gewährleistungsbürgschaft dient der Absicherung von Mängelansprüchen des Auftragsgebers innerhalb der Gewährleistungsfrist.
Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert die ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Leistungen ab.

Die Bietungsbürgschaft ist Teil der Vertragserfüllungsbürgschaft und sichert diese während der Ausschreibungsphase zu einem Auftrag.
Die Vorauszahlungsbürgschaft ist Teil der Vertragserfüllungsbürgschaft und sichert nach einer Vorauszahlung die ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Leistungen.
Bauhandwerkersicherungsbürgschaften sind spezielle Vertragserfüllungsbürgschaften des Bauhandwerks.

>> zum Vergleichsrechner für KAUTIONS-Versicherungen …

PKW (GEWERBLICHE NUTZUNG)

Diese Versicherungssparte ist ähnlich der Ihnen bekannten Autoversicherung für Privatfahrzeuge. Die Prämien sind jedoch höher, da mit diesen Fahrzeugen auch häufige unterschiedliche Personen fahren, und diese häufig unter zusätzlichem Stress stehen. Natürlich sind auch die in jedem Kalenderjahr zurückgelegten Strecken viel größer als mit einem privaten PKW.
Versicherungsschutz für andere gewerbliche Fahrzeugtypen können Sie gerne über unser Kontaktformular anfragen.

>> zum Vergleichsrechner für GEWERBLICHE PKW-Versicherungen …

RECHTSSCHUTZ FÜR FIRMEN

Die Rechtsschutzversicherung gehört nicht grundsätzlich zu den existentiell wichtigen Versicherungen. Jedoch kann sie ein Gesamtversicherungskonzept hervorragend abrunden. In Einzelfällen kann sie unverzichtbar sein.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten juristischer Auseinandersetzungen. Hierzu gehören insbesondere: Rechtsanwaltliche Beratungsgebühren und Prozesskosten, aber auch Nebenkosten wie Strafkautionen oder Gutachterhonorare. Insbesondere diese Nebenkosten können erhebliche Größenordnungen annehmen.
Besonders wichtig: Kosten für Streitigkeiten, deren Ursache vor Beginn des Versicherungsschutzes gelegen haben, sind im Regelfall unversichert.

Die Rechtsschutzversicherung beinhaltet im wesentlichen 4 große Leistungsbereiche:
1.) Der Berufsbereich
Für Arbeitgeber geht es neben Streitigkeiten mit Arbeitnehmern auch um arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen mit Sozialträgern oder Berufsgenossenschaften.
2.) Verkehrsrechtsschutz
Der Verkehrsrechtsschutz umfasst nicht nur rechtliche Auseinandersetzungen um die Haltung eigener Fahrzeuge, sondern umfasst auch die Fahrzeuge von Familienangehörigen (Mofa des Sohnes) der Inhaber. Ganz wesentlich ist auch die sonstige Teilnahme am Verkehr, beispielsweise als Radfahrer, Fußgänger oder Teilnehmer am öffentlichen Nahverkehr (Bus und Bahn).
3.) Haus- & Wohnungsrechtsschutz
Während es für Mieter in der Hauptsache um Streitigkeiten mit dem Vermieter geht, schützt dieser Baustein den Hausbesitzer vor allem vor Streitigkeiten mit Ämtern (z.B. neue behördliche Auflagen) und Nachbarn.
4.) Der zivilrechtliche und private Bereich
Hier geht es um Bereiche, die in keinen der anderen Bereiche fallen. Vor allem zivilrechtliche Ansprüche werden hier vertreten. Beispielsweise um Gewährleistungsstreitigkeiten beim Kauf von Elektrogeräten. Aber auch Strafsachen fallen in diesen Bereich.

Die Rechtsschutzversicherung legt die Kosten aller Rechtsstreitigkeiten, die sie versichert, auf die Beitragszahler um. Würde jede denkbare Streitigkeit bezahlt, wären die Beitrage in der Folge unbezahlbar.
Aus diesem Grund werden Personen, die sich gern und oft streiten, schnell gekündigt und erhalten dann nur schwer eine neue Versicherung (wobei die Kündigung natürlich nie für die Kostenübernahme eines laufenden Verfahren erfolgen kann). Wer sich für eine Rechtsschutzversicherung entscheidet, sollte dies tun, um für ernste und teure Auseinandersetzungen gewappnet zu sein. Die Rechtsschutzversicherung ist jedoch kein geeignetes Produkt, um Inkassobemühungen von Selbständigen auszulagern oder aus Neugier rechtliche Fragen klären zu lassen.
Aus den gleichen Gründen kennt die Rechtsschutzversicherung so viele Ausschlüsse wie kein anderes Versicherungsprodukt, wobei üblicherweise die Risiken ausgeschlossen werden, in denen vor allem das persönliche Lebensrisiko zu häufigen und teuren Auseinandersetzungen führt.
Die wichtigsten Ausschlüsse sind:
-Baurisiko
-Erbstreitigkeiten
-Scheidungen
-Vertragsrecht für Selbständige (Einklagen offener Forderungen)
Um diese Ausschlüsse ein wenig zu mildern, besteht für einige Selbständige (je nach Branche) die Möglichkeit, das Vertragsrecht speziell einzuschließen.
Für Scheidungs- & Erbrecht besteht oft die Möglichkeit, eine juristische Beratung in Anspruch zu nehmen.

Einige Rechtsschutzversicherungen bieten eine Beratungshotline an, in welcher der Versicherungsnehmer jederzeit anrufen und telefonisch anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen kann. Je nach Ausprägung kann man hier sogar für ansonsten unversicherte Risiken anrufen. Ein Einschluss auf den man sicherlich achten sollte.
Für Hausbesitzer, die Wohnungen oder Gewerberäume vermieten, bedarf es eines speziellen Vermieterrechtsschutzes, wenn dieses Risiko mitversichert sein soll.
Besonderes Augenmerk empfehlen wir vor allem beratenden Berufen (z.B. Steuerberater, Versicherungsmakler etc.) und Heilberufen (Ärzte, Zahnärzte) auf die Spezialstrafrechtsschutzversicherung zu legen. Diese kann existentiell wichtig und bedeutender als jede andere Form des Rechtsschutzes sein.

>> zum Vergleichsrechner für GEWERBERECHTSSCHUTZ-Versicherungen …

(Quelle: u.a. Basisinformationen dieser VergleichsRechner unserer „Einkaufsgemeinschaft“ BlauDirekt)


1von6) Vergleichsrechner für BETRIEBSHAFTPFLICHT-Versicherungen:


2von6) Vergleichsrechner für ELEKTRONIK-Versicherungen:


3von6) Vergleichsrechner für INVENTAR-Versicherungen:


4von6) Vergleichsrechner für KAUTIONS-Versicherungen:


5von6) Vergleichsrechner für GEWERBLICHE PKW-Versicherungen:


6von6) Vergleichsrechner für GEWERBE-RECHTSSCHUTZ-Versicherungen [wir empfehlen AUXILIA Jurafirm]:

 

 

 


Aus rchtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass auf diese Unterseite unseres Portals die Domain www.omtag.de verlinkt.

 

Sie suchen Informationen z.B. über die OMTAG Technology AG, Rudower Chaussee 5, 12489 Berlin, Telefonnummer: +49 30 63926120, Telefaxnummer: +49 30 63926123? Dann besuch Sie doch einfach „http://www.firmenwissen.de/az/firmeneintrag/12489/2011417912/OMTAG_TECHNOLOGY_AG.html“ (klick) …