Haftung und Versicherungen beim Umzug: Das sollten Sie wissen!

Vor dem Einzug in das neue Heim steht immer ein aufwendiger und oft nervenraubender Umzug. Umzüge gehen immer mit dem Risiko einher, dass Beschädigungen am Eigentum, dem Transportwagen oder an der alten Wohnung auftreten. Damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben, erfahren Sie bei hier, welche Versicherungen Sie brauchen und wer in welchen Fällen haften muss.

Es ist passiert: Trotz aller Vorsicht beim Verpacken und dem Transport haben Ihre Möbel auffällige Kratzer erlitten.

Das ist nicht nur ärgerlich: Wenn Sie sich im Vorfeld nicht um die richtigen Versicherungen gekümmert haben, kann ein Ersatz oder eine Reparatur auch ganz schön teuer werden.
Wenn Sie mit der Hilfe eines Umzugsunternehmens umziehen, haften die Spediteure ausschließlich für Schäden, für die sie selbst verantwortlich gemacht werden können. Nach dem Handelsgesetzbuch beläuft sich die Grundhaftung für Umzugsutensilien auf 620 Euro pro Kubikmeter. Beachten Sie jedoch, dass Tiere, Pflanzen und besonders wertvolle Gegenstände wie beispielsweise Juwelen, Münzen, Urkunden oder Bargeld, in der Grundversicherung nicht berücksichtigt werden. Ratsam ist es daher, diese Dinge selbst zu transportieren.

Weiterhin haften Möbelspediteure nicht bei sehr zerbrechlichen und somit leicht zerstörbaren Gegenständen, wie z.B. Glas. Auch von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die der Umzugshelfer -aufgrund von äußeren Einflüssen- trotz größter Sorgfalt nicht verhindern konnte (z.B. durch Starkregen oder Dritte). Sie können sich ggf. mithilfe des Abschlusses einer Transportversicherung auch dagegen versichern. Achtung: Wenn Sie Ihre Umzugskisten selbst packen, tragen oder zur neuen Wohnung transportieren, trifft die Umzugshelfer ebenso keine Schuld, falls etwas zu Bruch gehen sollte. Es kann passieren, dass zu transportierende Gegenstände eigentlich zu groß oder zu schwer für die Lade- oder Entladestelle sind (beispielsweise, wenn die Haustür sehr klein ist und das Möbelstück aufgrund seiner Größe nur schwer hindurch passt). Wenn Sie dennoch auf den Transport bestehen, muss der Spediteur nur haften, wenn dieser Sie nicht auf die Gefahr von Beschädigungen hingewiesen hat. Wenn Sie potentiell gefährliches Umzugsgut zu transportieren haben (z.B. Benzin), müssen Sie in jedem Fall die Umzugshelfer darauf hinweisen, welche Risiken davon ausgehen (z.B. Explosionsgefahr).

Doch was tun, wenn nun wirklich Beschädigungen oder Verluste während des Umzugs aufgetreten sind?

Beim Auftreten von offensichtlichen Schäden, sollten Sie diese spätestens einen Tag nach dem Umzug Ihrem Möbelspediteur mitteilen. Nicht offensichtliche Beschädigungen oder Verluste müssen bis spätestens 14 Tage ab dem Umzugstag schriftlich der Spedition mitgeteilt werden. Legen Sie vor der Ankunft der Spediteure ein Schadensprotokoll an und notieren Sie sich den Zustand Ihres Umzugsgutes – hierbei empfiehlt der Umzugsvermittler Movago vor allem Fotos.
Bei Schäden, die Sie selbst verursacht haben, haften Sie natürlich auch selbst.

Mit einer Hausratsversicherung sind Siebei rechtzeitiger Information über Ihren Umzug- in der alten & neuen Wohnung gleichzeitig bis zu zwei Monate beim Umzug versichert.

Wenn Sie mithilfe von privaten Helfern umziehen, haften diese nur in bestimmten Fällen.
Handelt es sich um einen Freundschaftsdienst, bei der es maximal eine Verpflegung als Entlohnung gibt, müssen die Umzugshelfer nur bei grobfahrlässiger Beschädigung Ihres Hab & Guts haften.
Damit Sie Freunde oder Bekannte in Schadensfällen zur Haftung heranziehen können, müssen Sie eine schriftliche Vereinbarung aufsetzen, die Umzügler (also Sie) & Helfer unterzeichnen. Für Umzugshelfer besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Klausel in derenPrivathaftpflichtversicherung („Gefälligkeiten“), die die Kostenübernahme in Schadens- oder Verlustfällen bei Umzügen regelt.

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