Zusätzliche Altersvorsorge – private ZusatzRente – drei Schichten

Schauen Sie sich bitte regelmäßig Ihre jährliche Auskunft der gesetzlichen Rentenversicherung-Bund an – aber bitte nicht verzweifeln, wir helfen. √

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Die Rentenversicherung gehört zu den erfolgreichsten Altersvorsorgemodellen Deutschlands. In einer Zeit, wo die gesetzliche Altersvorsorge

  • zunehmend in Frage gestellt wird,
  • für einige Bevölkerungsteile gar nicht mehr greift und
  • für andere Menschen große Versorgungslücken offen lässt,

stellt die private Rentenversicherung einen wichtigen, ja kaum ersetzbaren Baustein in der Altersvorsorge dar. Bei einer privaten Rentenversicherung handelt es sich zunächst um ein „Sparprodukt“, bei welchem der Versicherungsnehmer regelmäßig Beiträge spart und im Gegenzug -ab einem vorher festgelegten Zeitpunkt, z.B. mit 67 Jahren- eine monatliche Rentenzahlung erhält. Die Rentenzahlung erfolgt i.d.R. unbegrenzt.

In der privaten Rentenversicherung gibt es verschiedene Konzeptionen. Die Basisrente – auch als Rüruprente bekannt – bietet dem Versicherungsnehmer in gewissen Grenzen zusätzliche steuerliche Vorteile. Im Gegenzug unterliegt der Vertrag jedoch strikten Regeln. So sind Vertragsänderungen während der Laufzeit nur eingeschränkt möglich. Insbesondere darf die Basisrente nicht zur Finanzierung oder Kreditabsicherung eingesetzt werden. Auch das sogenannte Kapitalwahlrecht -bei dem der Versicherungsnehmer das gesamte angesparte Kapital auf einmal herausnehmen darf- ist nicht möglich.

Eine weitere Variante der privaten Zusatzversorgung ist die so genante „Riester-Rente“. Hier zahlt der Staat -bei Nachweis der Berechtigung und wenn einkommensabhängige Beiträge gezahlt wurden- eine Zulage. Weitere Informationen inkl. Berechnungsmöglichkeit finden Sie hier.

Der Versicherungsnehmer ist somit erheblich in seinen Möglichkeiten eingeschränkt. In allen anderen Rentenmodellen ist der Versicherungsnehmer völlig frei in seiner Gestaltung. Hier wird vor allem nach dem Anlagekonzept entschieden.

Die klassische Rentenversicherung ist das am häufigsten vertretene Modell. Sie investiert vornehmlich in festverzinsliche Wertpapiere mit einer Beimischung an Aktien von maximal 30%. Die klassische, „Kapital gedeckte“ Rentenversicherung prognostiziert üblicherweise Wertentwicklungen von 4%-6%. Für den Fall, dass sich die Wertentwicklung nicht so darstellt wie erhofft, gibt es eine gesetzlich garantierte Mindestverzinsung von 0,75-0,90% für Neuverträge ab 2017. Ältere Verträge haben eine höhere Garantieverzinsung, deshalb sollte man nicht vorschnell eine „alte Police“ aufkündigen.
Die fondsgebundene Rentenversicherung wird seit Mitte der 90er Jahre im deutschen Markt angeboten. Sie investiert vornehmlich in Fonds, die der Versicherungsnehmer teils selbst wählen kann. Prognostiziert werden üblicherweise Wertentwicklungen zwischen 9-10% – nur gute Investmentpolice erreichen diese Performance wirklich.
Allerdings bietet die fondsgebundene Variante keinerlei Garantien. Insofern sind kleinere Renditen möglich und selbst ein Verlust von Sparbeiträgen kann nicht völlig ausgeschlossen werden. Um die fondsgebundene Rentenversicherung zu sichern, bieten einige Anbieter Sicherungen über die Hinterlegung von Garantiefonds an. Obwohl die Rentenversicherung dann auch weiterhin für Wertentwicklungen um die 9% prognostiziert, zeigt die Praxis hier jedoch bisher erheblich niedrigere Wertentwicklungen, die wiederum um 6% liegen.

Ein weiteres Modell stellt die sogenannte „britische“ Rentenversicherung dar. Die britische Rentenversicherung unterliegt britischem Recht. Anders als die klassische deutsche Rentenversicherung sind die britischen Rentenversicherungen im Investment weitgehend frei, so dass diese häufig überwiegend im Aktienmarkt investieren. In unsicheren Börsenzeiten kann allerdings auch auf festverzinsliche Wertpapiere gewechselt werden. Anders als bei deutschen Rentenversicherungsprodukten erfolgen Garantien nicht zum Laufzeitende, sondern werden während der Laufzeit festgelegt.

Rentengarantiezeit
Besonders im Falle von Familien stellt sich oft die Frage, was mit dem angesparten Kapital geschieht, wenn der Versicherungsnehmer kurz nach Rentenbeginn verstirbt. Hierfür besteht die Möglichkeit, eine Rentengarantie zu vereinbaren. Die häufigsten Varianten sind 5/fünf oder 10/zehn Jahre. Im Falle des Versterbens ist somit sicher gestellt, dass auch im Falle des frühen Todes des Versicherungsnehmers die Rente für einen Gesamtzeitraum von 5 bzw. 10 Jahre -ggf. an die Erben- gezahlt wird.

Für die Entscheidung des Versicherungsnehmers sind vor allem zwei wichtige Punkte zu beachten:

  1. Prognosen über mögliche Ablaufleistungen und Rentenhöhen sind zwar nach realistischen Masstäben berechnet, werden aber keinesfalls garantiert.
  2. Vorzeitige Kündigungen führen oft zu erheblichen Einbußen, weil Verwaltungs- & Abschlussgebühren insbesondere in den Anfangsjahren Sparbeiträge ganz oder teilweise aufzerren können.

Soweit Sie nähere Informationen über eine der oben genannten Ausschlüsse, Spezialversicherungen oder Einschlüssen benötigen oder unsicher bezüglich Ihres Bedarfs sind, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne -ggf. über eine interaktive Onlineberatung- hinaus, sofern dies erforderlich ist.

(Quelle: u.a. Basisinformation unserer „Einkaufsgemeinschaft“ BlauDirekt aus Lübeck)

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