Autoversicherung (PKW)

Eine Autoversicherung übernimmt die Regulierung für von Ihnen (mit-)verursachte Personen- und Sachschäden. Es gibt in der Kfz.-Haftpflicht gesetzliche Mindestsummen, die Sie aber –zu Ihrem eigenen Vermögensschutz– unbedingt maximieren sollten. Die Kaskoversicherung sichert Sie gegen Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ab. Mehr …


 

Hier finden Sie unseren Vergleichsrechner :

 

 


 


Vorab ein „Erklärvideo“ für Ihre (neue) Autoversicherung:

Die Kfz-Versicherung ist für jeden Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben.
Sie unterscheidet sich in 3 Versicherungsbereiche:

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die Dritte durch Ihr Verschulden erleiden,
  • die Fahrzeugteilversicherung (sogenannte Teilkasko) die für Fahrzeugbrand, Diebstahl, Glasschäden und Haarwildschäden leistet oder alternativ
  • die Fahrzeugvollversicherung (sogenannte Vollkasko) die neben dem Umfang der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) auch für Vandalismusschäden und selbst verursachte Schäden (Unfälle) Schadensersatz leistet.

Die Tarifierung in der Kfz-Versicherung ist sehr aufwendig, da der Versicherungsschutz exakt auf das individuelle Risiko hin angepasst wird. So kommt es unter anderem auf das exakte Fahrzeug, den Zulassungsort, Alter und Risikoprofil der Fahrer, nächtlicher Fahrzeugstandort, jährliche Kilometerleistung usw. an. Eine scheinbar geringfügige Abweichung führt zu einer Veränderung der Risikosituation und damit zu einer anderen Prämie.

Für Haftpflichtschäden und für eine Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) findet eine Anrechnung der bisher schadenfrei gefahrenen Jahre statt.

Fahranfänger zahlen aufgrund fehlender Fahrpraxis einen erheblich erhöhten Beitrag. Anders als früher lässt sich dies auch nicht mehr umgehen, indem der Fahranfänger das Fahrzeug der Eltern nutzt oder sein Fahrzeug von den Eltern angemeldet wird, da dies dann unmittelbar auf die Prämie der Eltern durchschlägt.

Während Kfz-Haftpflicht- und Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) immer vereinbart werden sollten, hängt die Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) vor allem am Alter des Autos und am Verhältnis zwischen Wiederbeschaffungswert und Einkommen des Fahrzeughalters. Als Faustregel kann man sagen, dass die Fahrzeugvollversicherung in den ersten 3 Jahren bei Neufahrzeugen immer sinnvoll ist. Für hochwertige Fahrzeuge kann dies bis zu 8 Jahre sinnvoll sein.
Über diese Zeiträume hinaus übersteigt die zu zahlende Prämie oft den Nutzen des Versicherungsschutzes.

Eine jährliche Überprüfung des Versicherungsschutzes ist sinnvoll, da die Tarifierungsmerkmale jährlich Änderungen unterliegen. Das Preis-/Leistungsverhältnis zwischen den Versicherern unterliegt somit ständigen Änderungen.
Besonders wichtig ist die Überprüfung unmittelbar zum Jahreswechsel, wenn im laufenden Jahr ein Versicherungsschaden gemeldet wurde, denn mit der nach Schadensregulierung verbundenen Rückstufung (Verlust angerechneter schadenfreier Jahre) verändert sich der zu zahlende Beitrag erheblich. Durch den Wechsel der Versicherung ergeben sich in der Folge oft nicht nur erheblich günstigere Beiträge als nach der Rückstufung beim bisherigen Versicherer, vielmehr führen günstigere Rückstufungen bei anderen Versicherern oft zum Erhalt wertvoller schadenfreier Jahre.

Die Kfz-Versicherung kennt eine Reihe wesentlicher Ausschlüsse und Einschränkungen, die jedoch von einigen Anbietern als besondere Einschlüsse hinzugefügt werden können.
Der wichtigste Ausschluss ist die Leistung bei grober Fahrlässigkeit, die unter Umständen bereits gegeben sein kann, wenn eine rote Ampel übersehen oder mit dem Handy telefoniert wurde.
Das Werkstattmanagement, das den Kunden zwingt, für Reparaturen eine vorgegebene Werkstatt aufzusuchen, stellt eine Möglichkeit dar, ohne sonstige Einschränkungen im Versicherungsschutz eine günstigere Prämie zu erreichen, muss jedoch zur Mentalität des Versicherungsnehmers passen, da es bei freier Wahl der Werkstatt sonst zu empfindlichen Abzügen in der Leistung kommen kann.

Eine der sinnvollsten Ergänzungen ist der Fahrerinsassenschutz, wie ihn einige Versicherer anbieten. In diesem Rahmen ist der Fahrer für den Fall eines schweren Unfalls durch die eigene Haftpflichtversicherung optimal geschützt.
Die reine Insassenunfallversicherung ist hingegen weitestgehend überflüssig.

Soweit Sie nähere Informationen über eine der oben genannten Ausschlüsse, Spezialversicherungen oder Einschlüssen benötigen oder unsicher bezüglich Ihres Bedarfs sind, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Wir beraten Sie gerne -ggf. über eine interaktive Onlineberatung- hinaus, sofern dies erforderlich ist.


 


Modul folgt …

 


 

Weitere Informationen zur Autoversicherung

 

Eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist Grundvoraussetzung für das Halten eines PKWs, es ist also eine Pflichtversicherung. Deshalb werden die Behörden auch „ungemütlich“, wenn die Beiträge dafür nicht pünktlich bezahlt werden – weil dann der Versicherer den Schutz kündigen kann.

 

In der TeilKasoversicherung sind z.B. Schäden durch Einbruchsdiebstahl, Fahrzeugdiebstahl , Feuer, Glasbruch und HagelSturm versichert … aber auf Wunsch auch Marderbiss, Wildschäden etc versichert. Schäden führen nicht zur Höherstufung in der Prämie …

 

Die VollkasKoversicherung deckt darüber hinaus auch Schäden an Ihrem Fahrzeug ab, die durch Sie selbst oder unbekannte Dritte (z.B. Auffahrunfall mit Fahrerflucht etc.) verursacht wird. Auch hier erfolgt eine Höherstufung im Schadensfall.

 

Die SchadensFreiheits-Klasse (in KH und VK) gibt an, wieviele Jahre Sie ein Fahrzeug schaden- bzw. unfallfrei geführt haben.

 

Praxis-Tipp einer Kollegin: Bei Marderbiss-Folgeschäden sollten Sie auch auf die Entschädigungshöhe achten … nicht, dass Sie bei einem Schaden von z.B. 6.000,– EUR nur 2.000,– EUR erstattet bekommen und wegen der fehlenden Differenz Ihr Fahrzeug nicht bei der Reparaturwerkstatt „auslösen“ können. Weitere Tipps folgen hier in Kürze …

 

Nehmen Sie ggf. Kontakt zu uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.