Münchener Verein zahlt bereits ab Pflegestufe 0 + 1 + 2 + 3 – vereinfachte Gesundheitsfragen

 Pflege-Tage-Geld ohne Gesundheitsprüfung berechnen ...  Pflege-Tage-Geld ohne Gesundheitsprüfung berechnen ...

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung stellt nur eine Grundabsicherung dar. In der Praxis sind die Pflegebedürftigen häufig auf die finanzielle Unterstützung durch Angehörige oder durch das Sozialamt angewiesen.

Eine private Pflegetagegeldversicherung ergänzt die Basisabsicherung der Pflegepflichtversicherung sinnvoll. Zusammen mit den Einkünften im Ruhestand werden damit die Kosten der Pflegebedürftigkeit aufgefangen.

Ihre sicheren Vorteile :
+ Der MÜNCHENER VEREIN (MV) zahlt Ihnen bei Pflegestufe III für die Dauer der Pflegebedürftigkeit das vereinbarte Pflegetagegeld, unabhängig von der Pflegepflichtversicherung. Sie können ein Pflegetagegeld bis zu 150 EUR versichern – das sind bis zu 4.650 EUR pro Monat (Tarif 423).
+ MV übernimmt für Sie die Mietkosten eines Hausnotrufes zu 70%, wenn Sie
das 75. Lebensjahr vollendet haben und alleine in Ihrer häuslichen Umgebung
leben oder als pflegebedürftig anerkannt sind (Tarif 425).
+ Zusätzlich bekommen Sie ein vorgezogenes Betreuungsgeld bei Demenz ab
mittleren Grades in Höhe von derzeit 205 EUR monatlich bis zu einer anerkannten
Pflegebedürftigkeit (Tarif 425).

Als gesetzlich Versicherter genießen Sie auf Wunsch zusätzliche Vorteile (AKTIV 50Plus Tarif 515) :
+ Sie erhalten die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
+ Sie profitieren von einem Zuschuss für Zahnersatz.
+ Sie wählen das Krankenhaus Ihres Vertrauens.
+ Sie nutzen auch im Ausland die Sicherheit Ihres Gesundheitsschutzes.
+ Sie erhalten Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen.
+ Beitragsfreiheit für Ihr(e) Kinder/Enkelkind(er) ist möglich.

Unser Tipp : MV-Vital ist für alle Personen vom 50. bis 70. Lebensjahr ohne Gesundheitsprüfung abschließbar. Es wird lediglich nach einer bestehenden Pflegebedürftigkeit bzw. einem aktuellen Leistungsanspruch gefragt. Der Tarif kann in jedem Alter abgeschlossen werden, da es kein Höchstaufnahmealter gibt.

Achtung : Es gibt eine Karrenzzeit von drei Jahren, das heißt ein Pflegetagegeld wird frühestens ab dem Beginn des vierten Jahres gezahlt, wenn während der Karrenzzeit der Versicherungsfall eingetreten ist.
Erklärungen zu den Tarifen 423 und 425 : In den ersten 3 Jahren besteht kein Leistungsanspruch. Ferner ist kein Leistungsanspruch gegeben, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine der folgenden Krankheiten ärztlich diagnostiziert ist: Demenz (Alzheimer, vaskuläre Demenz), Hirntumor, Parkinson-Krankheit, Apallisches Syndrom (Wachkoma), Multiple Sklerose, Amyotrophe Lateralsklerose, Schlaganfall, Chorea Huntington, Kreutzfeld-Jacob, HIV-Infektion, Bösartiger Tumor (Diagnosestellung in den letzten 3 Jahren – außer Hautkrebs), Niereninsuffizienz, insulinpflichtiger Diabetes mellitus, Leberzirrhose.

Jetzt online abschließen … oder rufen Sie uns an => Tel. 030-34064575