Wenn ein Kind unerwartet aufgrund einer Krankheit schwerbehindert wird, dann leiden die Eltern stets doppelt: zu ihrer emotionalen Sorge um ihr Kind, kommt gleichzeitig die Angst, wie und ob dieses in der Zukunft finanziell abgesichert sein wird. Um sich diese Gedanken in solch einem Ernstfall nicht machen zu müssen, ist der Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung sinnvoll. Im Leistungsfall kann diese entweder als Einmalzahlung oder als monatliche Rente ausgezahlt werden und ermöglicht so Ihrem Kind ein Leben in Würde trotz schwieriger Bedingungen.

Kinderinvaliditätsversicherung oder Unfallversicherung?

Im Gegensatz zur Unfallversicherung greift die Kinderinvaliditätsversicherung dann, wenn die Ursache für eine unerwartete Behinderung eine Krankheit ist. Unfälle spielen in Deutschland allerdings bei der Schwerbehinderungen kaum eine Rolle:

lediglich 0,45% aller schwerbehinderten Kinder wurden durch einen Unfall geschädigt.

Wenn eine Krankheit auftritt, die das spätere Leben des eigenen Kindes nachgehend verändert, können sich Eltern mit einer Kinderinvaliditätsversicherung darauf verlassen, dass ihr Kind abgesichert sein wird. Genauso wie bei der Unfallversicherung muss auch hier das Versorgungsamt dem Betroffenen einen Behinderungsgrad von mindestens 50% bescheinigen, damit die Leistung greift. Je nach Abschluss wird anschließend die monatliche Zahlung oder die einmalige Versicherungssumme freigegeben.

Immer noch führen plötzliche Erkrankungen, z.B. durch Neurodermitis, Asthma oder Diabetes, zu Invalidität. Daher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherung die regelmäßige finanzielle Unterstützung des Kindes in der Zukunft übernimmt, mit der Kinderinvaliditätsversicherung größer als bei der Unfallversicherung.

Wann ist der Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung zu empfehlen?

Kinderinvaliditätsversicherungen können Eltern für ihre Kinder ab der sechsten Lebenswoche abschließen. Anschließend bleibt diese Absicherung (je nach Versicherung) bis zum Alter von 24 Jahren erhalten. Der Bundesgerichtshof hat mittlerweile die Ausnahmeregelung gestoppt, nach der Kinder mit Erbkrankheiten von der Versicherung ausgeschlossen waren. Egal, ob die Klausel in alten Verträgen noch vorhanden ist oder in neuen bereits nicht mehr existiert, ist ihre Wirksamkeit Vergangenheit. Es macht also gerade dann Sinn, eine Kinderinvaliditätsversicherung für ein kleines Kind abzuschließen, wenn mögliche Erbkrankheiten vorhanden, aber noch nicht ausgebrochen sind.

Welche Kosten werden durch die Kinderinvaliditätsversicherung abgedeckt?

Die exakten Auszahlungssummen variieren je nach Versicherungsabschluss. Die monatliche Kinderinvaliditätsrente kann zwischen 500 und 1500 Euro betragen. Die Einmalzahlung entspricht z.B. zwölf solcher Monatsrenten. Bedingung für die Auszahlung ist stets, dass der Grad der Behinderung offiziell bei  über 50% liegt. Dann ist auch eine lebenslange Leistungszahlung denkbar.

Zusätzlich können andere kostenlose Leistungen im Versicherungspaket enthalten sein. Dazu zählen beispielsweise kosmetische Operationen (z.B. bis zu 10 000 Euro) oder Sofortleistungen bei schweren Verletzungen (z.B. bis zu 5000 Euro). Dabei profitieren die Eltern auch von der Kurkostenbeihilfe (z.B. bis 5000 Euro) oder von dem geleisteten Schulausfallgeld, das ab dem 20.Fehltag gestaffelt gezahlt wird. Des Weiteren sind Leistungen wie Mehrkosten für ein mögliches Einzelzimmer oder Rooming-in-Leistungen (z.B. bis 20 000 Euro) bei vielen Kinderinvaliditätsversicherungen inbegriffen.

Monatliche Auszahlungen der Kinderinvaliditätsversicherung

Wenn Sie sich für Ihr Kind bei Vertragsabschluss einer Invaliditätsversicherung für die monatliche Auszahlung entscheiden, kann diese zwischen 500 bis 1500 Euro betragen. Entsprechend einer Rente erhält das betroffene Kind diese Zahlungen – je nach Anbieter und Vertrag – bis zum Lebensende. Oftmals finden sich auch Kombinationen mit einer sogenannten Einmalzahlung. Hier lohnt es sich, auf die genaue Zahlungsdauer des Anbieters zu achten.

Bei monatlichen Zahlungen spielt der Grad der Behinderung Ihres Kindes eine besondere Rolle: bessert sich dieser und sinkt unter 50%, so kann die Rentenzahlung eingestellt werden. Auch Rückzahlungen von bereits geleisteten Monatsbeträgen sind möglich. Als Grundeinkommen ist die monatliche Zahlung zudem vom Sozialamt als Einkommen anzurechnen. Sie sollten dies bei der Beantragung einer Grundsicherung beachten.

Die Kosten für eine Kinderinvaliditätsversicherung als monatliche Rente liegen bei einem Beitrag zwischen 300 bis 500 Euro jährlich. Diese Kosten rechtfertigen sich damit, dass im möglichen Ernstfall viele zusätzliche Ausgaben der Familie durch diese Police abgesichert sind. Mit den monatlichen Auszahlungen können nicht nur Mehrkosten für das schwerbehinderte Kind finanziert werden, sondern auch zusätzliche Hilfeleistungen für die Familie: z.B. eine Haushaltshilfe oder Nachhilfe und Babysitter für andere Geschwister, denen weniger Aufmerksamkeit geschenkt werden kann als vor der Erkrankung eines der Kinder.

Einmalige Auszahlung der Kinderinvaliditätsversicherung

An Stelle einer monatlichen Auszahlung ist im Falle einer Schwerbehinderung des Kindes auch eine Einmalzahlung möglich. Diese Zahlung wird fällig, sobald das Versorgungsamt den Schweregrad von über 50% bestätigt hat. Die Höhe solch einer Auszahlung liegt bei zwölf Monatsrenten. Im Vergleich zur lebenslangen Absicherung besteht hier ein anderer Vorteil: Sollte der Schwerbehindertenstatus des Kindes zu einem späteren Zeitpunkt herabgestuft werden, wird die Kapitalauszahlung nicht wieder zurückgefordert. Das bedeutet für Sie, dass eine einmal bewilligte Summe sofort verfügbar ist und Ihrer finanziellen Planung keine nachträglichen Änderungen im Weg stehen können.

Die häufigsten Fragen zur Kinderinvaliditätsversicherung

Durch wen wird der Grad der Behinderung festgestellt?

Der Grad der Behinderung wird in den meisten Städten durch das Versorgungsamt festgestellt. Oftmals ist in diesem das Amt für Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts integriert.

Reicht die Absicherung durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht aus?

Nein, denn die gesetzliche Unfallversicherung greift in deutlich weniger Fällen als die Kinderinvaliditätsversicherung. Der Gesetzgeber zahlt lediglich, wenn Ihr Kind in der Schule, im Kindergarten oder auf dem direkten Hin- bzw. Rückweg einen Unfall erleidet. Dagegen deckt die Kinderinvaliditätsversicherungen Behinderungen aufgrund von Krankheiten ab.

Kann die Kinderinvaliditätsversicherung später weitergeführt werden? Und in welcher Form?

Bei einigen Versicherungsunternehmen haben Sie eine Wechselgarantie von der Kinderinvaliditätsversicherung in eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Übergang kann erfolgen, sobald Ihr Kind zwischen dem 15. Und 25. Lebensjahr die Gesundheitsprüfung erfolgreich bestanden hat.

Worauf sollte man beim Kleingedruckten einer Kinderinvaliditätsversicherung achten?

Es lohnt sich stets auf die Versicherungsauschlüsse im Kleingedruckten zu achten. Hier können bestimmte Ursachen für eine spätere Behinderung ausgeklammert werden, so dass Ihr Kind die erhoffte Absicherung nicht erhält. Übliche Ausschlusskriterien sind z.B. Persönlichkeits- oder Verhaltensstörungen, so wie Psychosen oder Neurosen. Auch andere Behinderungen, die keine organischen Ursachen haben, sind häufig im Versicherungsschutz nicht enthalten – ebenso wie Invalidität aufgrund von Suchtmittel-Missbrauch. Sie sollten deshalb genau lesen, welche Krankheiten im Leistungsfall enthalten sind.

Informieren Sie sich jetzt über die richtige Kinderinvaliditätsversicherung

Als Eltern sollten Sie sich frühzeitig um den Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung bemühen. Sie können Ihrem Nachwuchs auf diese Weise in einer Notsituation die finanzielle Hilfe zu teil werden lassen, die er neben aller anderen Unterstützung so dringend benötigt. Mit dieser Police kann Ihr Kind von lebenslangen Leistungen profitieren, die ihm das Leben lebenswert erhalten und Ihnen finanzielle Sorgen abnehmen.