Spezial: PflegeBedarfsAnalyse

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 Platz 1 bei AssCompact +++ so urteilen haftungsbewusste Versicherungsmakleragenturen -auch wir- über die IDEAL-Produkte ...  GUT bei ASSEKURATA +++ so urteilen Fachjournalisten über die IDEAL-Produktabwicklung ...  1. Platz bei FINANZtest +++ so urteilen Verbraucherschützer über die IDEAL-PflegeRente ... Mit dem PflegefallRisiko setzen wir uns nur ungern auseinander, es kann aber leider jeden von uns einmal betreffen. Gut, wenn Sie sich vorbeugend mit dem Kostenrisiko [auch im Hinblick auf das Risiko „Kinder haften für ihre Eltern“ nach §§ 1601-1604BGB] auseinandersetzen: Hier haben Sie die Möglichkeit, sich verschiedene Szenarien darstellen zu lassen … und auch gleich vom Anbieter des FINANZtest-Siegers 2011 hier absichern zu lassen [Beitrags- & Pflegeplatz-Garantie, PflegeStufe null/Demenz, RückkaufswerteBildung etc.].
Diese PflegeBedarfsAnalyse können Sie aber auch von uns telefonisch begleitet durchführen

 

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Informationen zur Leistungsprüfung der IDEAL PflegeRente

Wie wird eine gesetzliche Pflegestufe gemäß SGB XI ermittelt?
Die Pflegekassen beauftragen den medizinischen Dienst der Krankenkassen MDK (bzw. Medicproof bei privat Krankenversicherten) mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit. In der Regel macht dieser einen Hausbesuch beim Pflegebedürftigen und untersucht ihn. Neben einer körperlichen Untersuchung und Sichtung eventueller ärztlicher und pflegerischer Befunde, wird sehr genau nach dem individuellen Hilfebedarf gefragt.
Entscheidungsparameter für die Einstufung in eine Pflegestufe ist der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine nicht professionelle Pflegeperson für die Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung braucht.
Im Vordergrund steht der zeitliche Hilfebedarf bei der Grundpflege, die untergliedert ist in
(a) Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- oder Blasenentleerung)
(b) Ernährung (mundgerechte Zubereitung oder Aufnahme der Nahrung)
(c) Mobilität (selbständiges Aufstehen, Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen/Wiederaufsuchen der Wohnung)
Die hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wäsche waschen und Beheizen der Wohnung wird nachrangig bewertet, denn eine Pflegestufe scheitert in der Regel nicht am hauswirtschaftlichen Hilfebedarf.

Der Hilfebedarf muss nach § 15 SGB XI wöchentlich im Tagesdurchschnitt …

  • bei Pflegestufe III mindestens fünf Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen,
  • bei Pflegestufe II mindestens drei Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen,
  • bei Pflegestufe I mindestens 90 Minuten betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens 45 Minuten entfallen.

Die Hilfe besteht in der Unterstützung, in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder in Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen.

Wie wird eine Pflegestufe gemäß ADL ermittelt?
ADL bedeutet Acivities of Daily Living oder übersetzt Tätigkeiten des täglichen Lebens. In den meisten Fällen findet die ADL-Definition Anwendung, wenn von einem Punktesystem die Rede ist.
Bei der ADL-Definition, wie sie in der IDEAL PflegeRente Anwendung findet, gibt es 6 eindeutig beschriebene körperliche Grundfertigkeiten, die untersucht werden. Diese Untersuchung kann durch einen praktizierenden Arzt durchgeführt werden, z.B. der eigene vertraute Hausarzt. Bei Bedarf können wir weitere Gutachten von durch uns beauftragten Ärzten anfordern.
Zeitliche Aspekte beim Hilfebedarf spielen dabei keine Rolle. Allein der körperliche Zustand des Patienten, durch den ein konkreter Hilfebedarf ausgelöst wird, ist maßgebend für eine entsprechende Einstufung.
Je nach gewähltem Tarif ist eine bestimmte Zahl von ADL notwendig, bei der die versicherte Person Hilfebedarf benötigt, um in eine bestimmte Pflegestufe eingruppiert zu werden.

Die einzelnen ADL-Definitionen im Überblick
Auszug aus den Produktinformationen und Ergänzenden Bedingungen der IDEAL PflegeRente:

1. An- und Auskleiden
Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person – auch bei Benutzung krankengerechter Kleidung – sich nicht ohne Hilfe einer anderen Person an- oder auskleiden kann.

2. Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person – auch bei Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße – nicht ohne fremde Hilfe bereits vorbereitete essfertige Nahrung und Getränke aufnehmen kann.

3. Waschen
Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person – auch bei Benutzung von Hilfsmitteln wie Wannengriff oder Wannenlift – sich nicht ohne Hilfe einer anderen Person so waschen kann, dass ein akzeptables Maß an Körperhygiene gewahrt bleibt.

4. Fortbewegen im Zimmer
Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person – auch bei Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls – die Unterstützung einer anderen Person benötigt, um sich an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort auf ebener Oberfläche von Zimmer zu Zimmer fortzubewegen.

5. Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person nur mit Hilfe einer anderen Person das Bett verlassen oder in das Bett gelangen kann.

6. Verrichten der Notdurft
Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person die Unterstützung einer anderen Person benötigt, weil sie sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann, ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bettschüssel verrichten kann oder weil der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert werden kann.

Besteht eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, die durch die Verwendung von Hilfsmitteln wie Windeln, speziellen Einlagen, einem Katheder oder einem Kolostomiebeutel ausgeglichen werden kann, liegt hinsichtlich der Verrichtung der Notdurft keine Pflegebedürftigkeit vor, solange die Versicherte Person bei Verwendung dieser Hilfsmittel zur Verrichtung der Notdurft nicht auf die Hilfe einer anderen Person angewiesen ist.

Beitragskalkulation von Pflegetarifen in der Privaten Krankenversicherung (= PflegeTageGeld) und in der Lebensversicherung (hier: IDEAL PflegeRente)
Der Beitrag sowohl in der PKV als auch in der LV setzt sich im Wesentlichen aus dem Risiko- und dem Sparbeitrag zusammen. Hinzu kommt noch der Kostenbeitrag.

Risikobeitrag

Der Risikobeitrag dient zur Absicherung aller Versicherungsfälle, die während der Vertragslaufzeit auftreten.
Die Tarifierung ist sowohl in der PKV als auch in der LV abhängig vom Alter und dem Geschlecht der Versicherten Person. Der Gesundheitszustand spielt nur bei der PKV in Form von Risikozuschlägen eine Rolle.

Für die IDEAL PflegeRente gilt der Tarifbeitrag für alle Risiken, die angenommen werden. Die größte Abhängigkeit besteht zwischen dem Risikobeitrag und dem Alter. So steigt das Pflegefallrisiko vom Alter 60 zum Alter 70 auf das drei- bis vierfache und vom Alter 60 bis zum Alter 80 auf das acht- bis zwölffache. Entsprechend entwickeln sich die altersabhängigen Risikobeiträge.

Bei Frauen ist das Pflegefallrisiko über den gesamten Altersbereich hinweg höher als bei Männern. Durch die höhere Lebenserwartung der Frauen sind somit im höheren Alter entsprechend viel mehr Frauen pflegebedürftig als Männer. Entsprechende Auswirkungen ha  das dann auf den Risikobeitrag für Frauen, der wesentlich höher ist als der für Männer.

Für die Kalkulation des Risikobeitrages nutzen die PKV-Anbieter und die Lebensversicherer unterschiedliche Sterbetafeln. Der PKV-Sterbetafel 2008 liegt die Lebenserwartung des Kollektivs der privat Krankenversicherten zugrunde. Die Sterbetafeln der Lebensversicherer leiten sich aus eigenen Rentenversicherungsbeständen unter Berücksichtigung des Trends zur weiteren Verbesserung der Lebenserwartung ab.

Der Hauptunterschied bei der Tarifierung zwischen PKV und LV liegt darin, dass die LV die Risikobeiträge unter Verwendung von Sicherheitszuschlägen kalkuliert. Die Sicherheitszuschläge dienen dem Auffangen des Zufallsrisikos (Schwankungen im Schadenverlauf) aber auch dem Änderungs- und dem Irrtumsrisiko.
Die Sicherheitszuschläge führen bei einem „erwartungsgemäßen Risikoverlauf“ des Bestandes zu einem Ertrag und werden an die Versicherungsnehmer über die Überschussbeteiligung wieder ausgeschüttet.
Die Berücksichtigung von ausreichenden Sicherheitsspannen ist für die LV durch den § 11 VAG und insbesondere durch die Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) vorgeschrieben. Da im Gegensatz zur PKV die jährliche Beitragsprüfung und ggf. -anpassung ausgeschlossen ist, müssen die Sicherheiten so ausreichend festgesetzt werden, dass die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen über die gesamte Vertragsdauer stets gegeben ist.

Die PKV kann aufgrund der bestehenden „laufenden“ Beitragsanpassungsmöglichkeit Sicherheitszuschläge in geringerer Höhe verwenden.

Sparbeitrag

Sowohl in der PKV als auch in der LV muss der Beitrag für einen lebenslangen Versicherungsschutz kalkuliert werden. Wie oben beschrieben, steigt der jährliche Risikobeitrag für die Versicherte Person von Jahr zu Jahr an. Im höheren Alter fällt der jährliche Zuwachs sehr stark aus. Der Beitrag ist aber bei Abschluss des Versicherungsvertrages so zu berechnen, dass er für die gesamte Laufzeit gleich bleibt. Somit zahlt der Versicherungsnehmer anfangs einen höheren Beitrag, als er eigentlich für das aktuelle Alter zahlen müsste.
Die Differenz ist der Sparbeitrag, der in der PKV in die Alterungsrückstellung fließt und aus dem bei der LV die Deckungsrückstellung finanziert wird.

Die Sparbeiträge werden in der Alterungs- bzw. in der Deckungsrückstellung verzinslich angesammelt. Die Krankenversicherer müssen bei der Berechnung der Beiträge und der Alterungsrückstellung einen Rechnungszins von maximal 3,5 % berücksichtigen (§ 12 VAG). Da die Unternehmen der PKV i.d.R. Zinserträge erzielen, die über 3,5% hinausgehen, entstehen so genannte Überzinsen (vergleichbar mit den außerrechnungsmäßigen Zinsen in der LV). Seit 01.01.2000 hat der Gesetzgeber festgelegt, dass 90% der Überzinsen
der Alterungsrückstellung direkt gutzuschreiben sind. Die Überschussverwendung in der PKV hat somit einen reinen beitragsdämpfenden Charakter und dient speziell

  • der Beitragsstabilisierung ab Alter 65
  • der Beitragssenkung ab Alter 80
  • der erfolgsunabhängigen Beitragsrückerstattung für ältere Versicherte.

Die Lebensversicherer dürfen derzeit ihre Tarife mit einem maximalen Rechnungszins von 2,25 % kalkulieren.
Da die LV aber mindestens eine genau so ertragsstarke Kapitalanlagepolitik betreibt wie die PKV, entstehen entsprechend mehr überrechnungsm..ige Zinsen, die den Versicherungsnehmern über die Überschussbeteiligung zugute kommen. Alle .berschüsse werden bei der IDEAL PflegeRente zur Leistungserhöhung verwendet.

Bei der PKV wird es nur in Ausnahmefällen Pflegeversicherungen geben, die die Überschüsse zur Erhöhung der Leistungen verwenden. Denn für Pflegetagegeldversicherungen sieht § 12a (2a) VAG eine Ausnahme vor. Hier können Teile der Überzinsen zur Erhöhung der Leistung verwendet werden.
Der restliche Teil der Überzinsen ist der Alterungsrückstellung direkt gutzuschreiben und dient zur Beitragsstabilisierung ab Alter 65 der Versicherten Person.
Hinzu kommt, dass die Unternehmen der PKV gemäß § 12 b VAG jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen zu vergleichen haben. Ergibt der Vergleich für einen Tarif eine Abweichung von mehr als 10%, so hat das Unternehmen sämtliche Prämien des Tarifs zu überprüfen und mit Zustimmung eines Treuhänders anzupassen. Diese Änderungsklausel ist in den Bedingungen der PKV verankert.

Weitere Unterschiede bei der Beitragskalkulation
Ein wichtiger Unterschied zwischen PKV und LV ist auch, dass die PKV in die Beitragskalkulation das Storno mit einberechnet. Dieses erfolgt bei der LV i.d.R. nicht. Dadurch fällt der LV-Beitrag höher aus, der Versicherungsnehmer erhält aber im Stornofall seinen garantierten Rückkaufswert zuzüglich der angesammelten Überschussanteile.

Bei der PKV (= PflegeTageGeld) werden keine Rückkaufswerte gezahlt.
Weitere Unterschiede ergeben sich auch aus dem verbesserten Leistungsspektrum der IDEAL PflegeRente, wie der Sofortleistung in Höhe von 6 Monatsrenten, der Beitragsbefreiung im Pflegerentenbezug und dem Wegfall von Karenzzeiten.
Bezieht man die oben aufgeführten Aspekte im Kalkulationsunterschied zwischen der LV und der PKV in die IDEAL PflegeRente ein, so würde der Beitrag theoretisch nur ca. 40-50 % des jetzigen Beitrags betragen.

 

 


 

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