Eine kleine Geschichte der Gesundheitsreformen

Die Probleme im Gesundheitswesen sind seit über 30 Jahren die gleichen – die Lösungsvorschläge auch! — Gesundheitsreformgesetz, Beitragssatzsicherungsgesetz, … – Was hat

Die Sozialversicherungssysteme Deutschlands, so auch die Krankenversicherung, stehen seit Jahren – und zu Recht – immer wieder auf dem Programm der Politik. Es wird lange und kontrovers diskutiert … und von den großen Entwürfen einer Reform des Gesundheitswesens bleibt meist nur eine „Gesundheitsreform“: fast immer verbunden mit Leistungskürzungen für die Versicherten. Keiner weiß, was das nächste Jahr bringen wird, trotzdem haben wir alle schon eine gewisse Ahnung …

„Krankenversicherungskostendämpfungsgesetz“ 1977
Erstmals müssen Patienten bei Krankentransporten 3 DM zuzahlen.

„Haushaltsbegleitgesetze“ 1983 und 1984
Höhere Zuzahlung bei Krankentransport und erstmals auch bei Krankenhausaufenthalt 5 DM pro Tag.

„Gesundheitsreformgesetz“ 1989
Festbeträge für Arznei- und Hilfsmittel; 10% Eigenbeteiligung bei Heilmitteln; Zuzahlung bei Krankenhausbehandlung jetzt 10 DM/Tag; Einführung gestaffelter Zuschüsse zum Zahnersatz.

„Gesundheitsstrukturgesetz“ 1993
Gestaffelte Eigenbeteiligungen bei Arzneimitteln; Erhöhung der Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalt auf 11 DM/Tag; Kieferorthopädie nur noch für unter 18-Jährige.

  1. und 2. GKV- Neuordnungsgesetz 1996
    Absenkung der Zahnersatz-Zuschüsse um 5%-Punkte.

„Beitragsentlastungsgesetz“ 1997
Erhöhung der Arzneimittel-Zuzahlungen und der Eigenbeteiligung bei Heilmitteln (15%), Senkung des Krankengeldes auf 70% des Bruttoentgelts – max. 90% des Nettoentgelts; Erhöhung der Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalt auf 17 DM täglich; keine Leistungen mehr für Brillenfassungen; Fortfall der Leistungen für Zahnersatz für nach dem 31.12.1978 Geborene; nur noch Festzuschüsse zum Zahnersatz.

„GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz“ 1999
Immerhin: Rücknahme der Festzuschüsse zum Zahnersatz; Rücknahme des Fortfalls der Leistungen für Zahnersatz für nach 1978 Geborene; Senkung der Arzneimittel-Zuzahlungen.

Die dann folgenden Jahre bringen Gesetze, die zwar keine direkten Leistungseinschränkungen für die Versicherten bedeuten, sondern sich auf anderen Feldern um eine Lösung der Finanzprobleme der GKV bemühen, z. B.:

„Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz“ 2001

„Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz“

Gesetz zur „Reform des Risikostrukturausgleiches“ 2002

„Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz“

„Beitragssatzsicherungsgesetz“ 2003

„Gesundheitsmodernisierungsgesetz“ 2004
Einführung Praxisgebühr bei Arzt und Zahnarzt, weitere Erhöhung der Arzneimittel-Zuzahlungen, Eigenbeteiligung bei Heilmitteln jetzt nur noch 10 %, dafür aber zusätzliche 10 EUR je Verordnung, 10 %ige Eigenbeteiligung bei allen Hilfsmitteln, Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalt nun auf 10 EUR täglich, Streichung von Sterbegeld und Entbindungsgeld, Streichung von Sehhilfen für über 18-Jährige, keine Fahrkosten-Erstattung mehr, Herausnahme nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der GKV.

 

Was hat’s gebracht?

… die nächste „Reform“ steht vor der Tür. Dann können wir die Liste vielleicht fortsetzen mit : „Gesundheitsdämpfungsgesetz“ 2007

Oder „Beitragsstärkungsgesetz“?

„Kostenstabilisierungsgesetz“?

 

Schön, dass es als Alternative/Ergänzung eine private KrankenVoll-/-ZusatzVersicherung gibt, wenn auch leider nicht für alle. Aber denen hilft eine so genannte Ergänzungsversicherung zumindest, die nicht kalkulierbaren Eigenbeteiligungen der GKV zu minimieren — nehmen Sie einfach Kontakt bezüglich eines Angebots zu uns auf, danke.

 

Nutzen Sie ruhig unseren VergleichsRechner der privaten KrankenZusatzVersicherungen
für Ihre individuelle ZusatzAbsicherung:

 

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