PKV-Notlagentarif eingeführt | Beitragsschulden | Erlass des Prämienzuschlages für Unversicherte – 31.12.2013

 Online-VergleichsRechner für private Krankenversicherungen ggf. mit Prüfung des GesundheitsZustandes ...
Mit dem 01.08.2013 trat das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ in Kraft:

 

Beschluss des Bundesrates vom 05.07.2013 und die damit einhergehende finanzielle Entlastung von Versicherten und Unversicherten in der PKV und GKV. 

Die Auswirkungen dieses Gesetzes sind sehr vielseitig und wirken sich -je nach Kundensituation- unterschiedlich aus.

 

Überblick

Einführung des Notlagentarifes für säumige Versicherte in der PKV

Nach einem gesetzlichen Mahnverfahren werden säumige Kunden in den neuen -von allen PKV Gesellschaften einzuführenden- Notlagentarif überführt. Durch seine deutlich geringere Prämie sollen die Versicherten entlastet werden und somit die Möglichkeit erhalten, den Rückstand zeitnah auszugleichen um somit in den ursprünglichen Versicherungsschutz wechseln zu können.

 

Die Leistungen des Notlagentarifes sind deutlich reduziert und stellen hauptsächlich die Akutversorgung sicher. Zudem gilt die Einführung des Notlagentarifes auch rückwirkend. Wie die einzelnen PKV-Unternehmen in die genaue Umsetzung und Information an die Betroffenen einsteigen, ist noch nicht final geklärt.

 

Erlass des Prämienzuschlages für Unversicherte durch Meldung bei einer PKV bis zum 31.12.2013

Das Gesetz sieht zudem einen Erlass des Prämienzuschlages vor, wenn Unversicherte, die der PKV zuzuordnen sind, noch bis zum 31.12.2013 einen Versicherungsschutz beantragen. Die bisherige Gesetzeslage sieht vor, dass Unversicherte bei Abschluss einer PKV Strafbeiträge für den zurückliegenden Zeitraum der ‚Unversichertheit‘ zahlen müssen.

Des Weiteren wurden mit der Verabschiedung des Gesetzes die Senkung des Säumniszuschlages und auch der Schuldenerlass für Unversicherte in der GKV verankert.

Einen kompletten Überblick über das Thema und interessante Fallbeispiele bietet die aktuelle Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit.
(Quelle: ERGO-Newsletter vom 09.08.2013)
Musterbedingungen via PKV-Verband
nach oben …

 


 

Nutzen Sie gerne unseren Online-VergleichsRechner für private Krankenversicherungen, ggf. mit Prüfung Ihres GesundheitsZustandes … oder für eine „Rückkehr-Unterstützung“ unser Kontaktformular.