Am 14.11.2007 war es soweit ! Das Umweltschadengesetz trat -rückwirkend zum 30.04.2007- in Kraft !

Die Umweltschaden-Haftpflichtversicherung leistet bei unbeabsichtigten Umweltschäden

Das Umweltschadengesetz regelt Schäden in Ausübung der beruflichen Tätigkeit an der der Allgemeinheit gehörenden Umwelt. Dazu gehören die Umweltmedien (Böden und Gewässer) sowie die biologische Vielfalt von Pflanzen und Tieren (Biodiversität).

Unabhängig von der Art des Betriebes haftet ein Unternehmen von nun an für Schäden die es in und an der Natur anrichtet. Sind Störfälle eingetreten, z.B. bei einer übernommenen Altbausanierung werden Fledermäuse vertrieben, so ist der Betrieb verpflichtet die Tiere wieder an geeigneter Stelle anzusiedeln.

Neu ist, dass es sich hierbei um eine öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlage handelt, d. h. : wurde die Wiederansiedelungsmaßnahme der o. g. Fledermäuse bisher über den Steuerzahler finanziert, so muss zukünftig der Verursacher für die Kosten aufkommen. In Deutschland existieren derzeit über 4.600 FFH- und über 650 Vogelschutzgebiete. Über 800 Tier- u. Pflanzenarten sind geschützt.

Durch die öffentlich-rechtliche Anspruchstellung haben Naturschutzverbände nun die Möglichkeit, direkt die Behörden zur Handlung aufzufordern.Die beiden größten Verbände haben über 800.000 Mitglieder – das Risiko entdeckt zu werden ist also nicht unerheblich.

Die Kosten hierfür übernimmt die Umweltschadenversicherung.

Den für den gewünschten Versicherungsschutz notwendigen Fragebogen können Sie über unser Kontaktformular erhalten.