Die Privatsauna in den eigenen vier Wänden und die Versicherung

Bitte melden Sie diesen „Wertzuwachs“ Ihrer Immobilie an Ihre Wohngebäudeversicherung – ggf. über uns.

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Der Saunagang in den eigenen vier Wänden ist eine gute und angenehme Alternative, wenn der benötigte Platz dafür vorhanden ist. Vielfach wird sie von den Hausbesitzern nachträglich im Gebäude integriert oder auf dem Grundstück als Außensauna aufgestellt. Schnell ist bei der Vielzahl angebotener Saunen die richtige gefunden, die genau in den Keller, auf den Dachboden oder in den Garten integriert werden kann. Anschließend müssen Sie sich nur noch entscheiden, welcher Saunaofen integriert werden soll.

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Nach erfolgter Lieferung kann es an den Aufbau gehen, der entweder im Do-it-yourself-Verfahren oder von der Fachfirma durchgeführt wird. Hier gilt es zu beachten, dass der Stromanschluss fachmännisch verlegt wird. Dieses gilt sowohl für die Sauna im Gebäude, als auch bei einer Gartensauna. Bei der Sauna im Freien muss vor dem Aufbau ein Fundament bzw. eine stabile Stellfläche errichtet werden, damit die Sauna fest und sicher aufgestellt werden kann.

Dass diese bauliche Veränderung der Versicherung mitgeteilt werden sollte, gerät vielfach in Vergessenheit. Über eine Versicherung wird sich erst Gedanken gemacht, wenn ein Schadensfall eintritt oder der Versicherungsbeitrag vom Konto abgebucht wurde. Doch eine Mitteilung an die Versicherung über den Einbau einer Sauna ist nicht nur sinnvoll, sondern sorgt auch dafür, dass bei einem eintretenden Schaden die Versicherung dafür aufkommt.

Diese Veränderungen am Gebäude sollten der Versicherung mitgeteilt werden

Im Grundsatz sollten Sie der Versicherung alle Veränderungen mitteilen, wodurch sich das zu versichernde Risiko erhöht bzw. verändert. Denn dadurch ist der Versicherungsschutz immer auf dem aktuellsten Stand, da die Police der Veränderung angepasst wird. Aufgezeigt werden sollten der Versicherung nicht nur Um- und Anbauten, wodurch sich die Quadratmeterzahl erhöht, sondern auch solche Auf- und Abbauten, die zu einer besonderen Ausstattung zählen. Dazu gehört auch der Bau einer Sauna, die Sie im Garten oder im Gebäude aufstellen.

Ist die festgelegte Versicherungssumme nicht auf dem neusten Stand kann dieses dazu führen, dass die Versicherung im Schadensfall die Kosten nur anteilig übernimmt oder eventuell sogar gar nicht eintritt. Sinnvoll ist daher, der Versicherung jegliche Veränderung so schnell wie möglich mitzuteilen. Ohnehin ist es ratsam, das regelmäßige Gespräch mit einem Versicherungsfachmann (also uns) zu suchen, der die Police auf Aktualität überprüft.

Was deckt die Wohngebäudeversicherung ab?

Um Schäden an und in Ihrem Eigenheim abzusichern, haben Sie bei der Anschaffung oder nach der Fertigstellung des Neubaus Versicherungsverträge abgeschlossen, die bei eintretenden Eventualitäten den entstandenen Schaden ersetzt. Die grundlegende Versicherung ist hierbei die Wohngebäudeversicherung, die für Schäden durch Brand, direkten Blitzschlag, Implosion, Explosion, Sturm und Hagel sowie Schäden durch Leitungswasser eintritt. Zusätzlich lassen sich Schäden am Gebäude bzw. dessen Bestandteile durch blitzartige Überspannung mit in die Wohngebäudeversicherung mit aufnehmen.

Schutz vor finanziellen Einbußen

Plötzlich können Eventualitäten eintreten, die dafür sorgen können, dass Ihr Eigenheim größeren Schaden erleidet. Schnell kann beispielsweise durch einen Brand, der durch einen Defekt im Saunaofen entstehen, auch die anliegenden Räume in Mitleidenschaft gezogen werden. Daher sollte der Einbau einer Sauna der Versicherung mitgeteilt werden, damit im Schadensfall eine Regulierung des Schadens erfolgt. Ansonsten zahlen Sie die Schadensregulierung aus eigener Tasche.

Vielen Dank an Steven Eissing, u.a. von Sauna-günstig-kaufen.de, für diesen Artikel.
Bauweisen: Einbausauna – Elementsauna – Massivsauna – Mobilsauna – Schwitzzelte
Heizquellen: Elektroofen – Holzfeuer – Holzofen – Infrarotsauna