Elektrofahrräder auf dem Vormarsch +++ PEDELEC Pedal Electric Cycle +++ Sport-Pedelec +++ E-Bike

Elektrofahrräder liegen bei Jung und Alt im Trend. Allerdings sind wichtige Aspekte hinsichtlich Versicherung und Betriebserlaubnis zu beachten …

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Elektrofahrräder liegen bei Jung und Alt im Trend. Allerdings sind wichtige Aspekte hinsichtlich Versicherung und Betriebserlaubnis zu beachten. Das deutsche Verkehrsrecht kannte bisher keine Zweiräder mit Elektrounterstützung. Deshalb ist zum Teil immer noch umstritten, ob ein Fahrrad mit Tretunterstützung als Fahrrad oder als Kraftfahrzeug gilt. Beim 50. Deutschen Verkehrsgerichtstag im Januar 2012 wurde der Gesetzgeber aufgefordert, Pedelecs mit Anfahrhilfe bis 6 km/h als Fahrräder einzustufen. Demgegenüber sollen so genannte Speedbikes (S-Pedelecs) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h durch den Gesetzgeber als Kleinkrafträder eingeordnet werden.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die am Markt gängige Klassifizierung:

Pedelec
Ein Pedelec (Pedal Electric Cycle“) ist ein Fahrrad mit Akku-betriebener Elektromotor-Unterstützung :

  • Maximale Leistung: 250 Watt
  • Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
  • Elektromotor wird nur freigegeben, wenn der Fahrer in die Pedale tritt
  • Motorunterstützung verringert sich progressiv mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit und schaltet sich in der Regel ab 25 km/h selbst ab
  • Gilt als Fahrrad (auch mit Anfahrhilfe bis 6 km/h)
  • Zulassungsfrei
  • Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung wird empfohlen

S-Pedelec
Das schnellere Sport-Pedelec ist eine Art Hybrid. Neben der Tretunterstützung bietet es auch einen „E-Bike-Modus“, der eine Beschleunigung über Daumengas oder einen Gasdrehgriff ermöglicht :

  • Maximale Leistung: 500 Watt
  • Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
  • Gilt als Kraftfahrzeug
  • Betriebserlaubnis erforderlich
  • Fahrerlaubnis nötig (Mofa-Prüfbescheinigung, wenn Geburt nach dem 01.04.1965)
  • Versicherungskennzeichen für jährlich 40 EUR vorgeschrieben
  • Radwege dürfen nicht genutzt wertem
  • Helmpflicht (Radhelm genügt nicht – die Industrie wurde vom Deutschen Verkehrsgerichtstag aufgefordert, geeignete Helme zu entwickeln)

E-Bike
Das E-Bike ähnelt dem S-Pedelec. Es verfügt über einen Hilfsmotor, der ohne eigenes Treten beschleunigt. Die E-Bikes lassen sich in drei Gruppen einordnen :

  • E-Bike bis 20 km/h, maximale Leistung 500 Watt
  • E-Bike bis 25 km/h, maximale Leistung 1.000 Watt
  • E-Bike bis 45 km/h, maximale Leistung 4.000 Watt

E-Bikes zählen grundsätzlich zu den Kraftfahrzeugen. Folglich sind eine Betriebs- und Fahrerlaubnis sowie ein Versicherungskennzeichen für jährlich 40 EUR erforderlich.
Für E-Bikes bis 20 km/h besteht keine Helmpflicht. Radwege können von E-Bikes bis 25 km/h genutzt werden – wenn diese für Mofas freigegeben sind.

Versicherungsschutz
Die nicht zulassungspflichtigen Pedelecs (bis 25 km/h) sind bei einigen Versicherungsgesellschaften, wie der NÜRNBERGER im Privat-HaftpflichtSchutz, ausdrücklich mitversichert.
In der Hausratversicherung werden sie wie Fahrräder behandelt. Sie können folglich durch Einschluss des (NÜRNBERGER) FahrradSchutzes abgesichert werden. Eine separate Fahrrad-Vollkaskoversicherung finden Sie unten.
=> Schäden durch S-Pedelecs und E-Bikes sind nicht über die Hausrat- oder Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Hinweis
Bei den genannten Bestimmungen handelt es sich um Empfehlungen des Deutschen Verkehrsgerichtstags. Eine gesetzgeberische Umsetzung dieser Empfehlungen wurde vom Bundesverkehrsministerium zugesagt.

(Quelle: u. a. NÜRNBERGER VertriebsInformation SHU Allgemein vom 01.06.2012)

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Fahrrad-Vollkaskoversicherung

Bisher hatten Sie nur die Möglichkeit, Ihr Fahrrad gegen Diebstahl über die Haus­rat­ver­si­cherung ab­zu­si­chern. Nun wird Ihnen mit der Fahr­rad-Voll­kas­ko­ver­si­che­rung prak­tisch ein Rundum-Schutz gegen die Tücken des Fahrrad-Alltages geboten. Falls Sie ein Pedelec (nicht versicherungs­pflichtiges elektro­unterstütztes Fahrrad) besitzen, haben Sie optional die Möglichkeit, die Beschädigung des Akkus und des Motors mit­zu­versichern.

Leistungsumfang:

  • Reparaturen bei Umfallen des Fahrrades & Unfall & Vandalismus
  • Ersatz bei Diebstahl des Fahrrades & von Teilen & von Fahrradzubehör & von Fahrradgepäck
  • Im Gegensatz zur Hausratversicherung haben Sie hier freie Händlerwahl.

Zusätzlich ist optional ein Akku-/Motorschutz versicherbar:

  • Ersatz bei Beschädigung oder Zerstörung von Akku und Motor durch Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) & Feuchtigkeitsschäden

 

 


 

Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass auf diese Unterseite unseres Internetportals die Domain www.Fahrrad-Vollkasko.info verlinkt.