GerichtsStreitigkeiten ohne RechtsSchutzVersicherung aber mit ProzesskostenFinanzierung

KLAGEN OHNE KOSTENRISIKO – CHANCENGLEICHHEIT VOR GERICHT

„Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich,
obwohl die kosten oft beschwerlich.“

WILHELM BUSCH (1832-1908), Dt. humoristischer Dichter
WAS IST PROZESSFINANZIERUNG?

Prozessfinanzierung hat sich in mehr als zwölf Jahren als fester Bestandteil des deutschen Rechts etabliert. Jährlich werden bereits hunderte Prozesse, Mediationen oder außergerichtliche Verhandlungen finanziert.

Die Hauptaufgabe der Prozessfinanzierung liegt vor allem darin, Mandanten wie Ihnen, die sich einen Erfolg versprechenden Prozess nicht leisten könnten, keine Rechtsschutzversicherung und keinen Anspruch auf die so genannte Prozesskostenhilfe (PKH) haben, durch die Übernahme sämtlicher Kosten einen fairen Prozess zu ermöglichen.

KURZ: DIE PROZESSFINANZIERUNG ERMÖGLICHT IHNEN DIE DURCHSETZUNG IHRER ANSPRÜCHE OHNE EIGENES KOSTENRISIKO.
WELCHE VORTEILE BIETET IHNEN DIE PROZESSFINANZIERUNG?

MIT ROLAND PROZESSFINANZ IST RECHT BEKOMMEN KEINE FRAGE DES GELDES

Die ROLAND ProzessFinanz AG ist bereits seit 2001 erfolgreich und einer der erfahrensten und etabliertesten Anbieter. Das Team besteht aus Rechtsanwälten mit langjähriger Anwalts- und Finanzierungserfahrung, um so für Sie eine professionelle Bearbeitung und eine kompetente Begleitung Ihres Prozesses zu gewährleisten.

KLAGEN OHNE KOSTENRISIKO
ROLAND ProzessFinanz übernimmt alle Kosten, die für eine effektive Anspruchsdurchsetzung nötig sind. Dazu zählen:

  • Ihre Anwaltsgebühren in der gesetzlichen Höhe (in begründeten Fällen auch nach Honorarvereinbarung)
  • Gerichtskosten
  • Sämtliche Verfahrenskosten, wie z.B. Sachverständigenhonorare oder Zeugengelder
  • Kosten einer Mediation oder vorgerichtlicher Gutachten, die für eine optimale Prozessvorbereitung notwendig sind

WEITERE VORTEILE FÜR SIE – DER ANBIETER VERSTEHT SICH ALS IHR PARTNER
ROLAND ProzessFinanz unterstützt Sie nicht nur finanziell, sondern auch durch seine Prozesserfahrung, deren Gutachten und das Know-how derer eigenen Anwälte. Gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Rechtsanwalt bilden sie ein Team.

WIR SORGEN FÜR WAFFENGLEICHHEIT
Wir sichern Sie finanziell im Verfahren ab und ermöglichen dadurch Ihre Waffengleichheit mit finanzstarken und übermächtigen Schuldnern. Im besten Fall führt dies bereits vorgerichtlich zu einer Lösung, zu einer erfolgreichen Mediation oder einem schnellen gerichtlichen Vergleich.

WIR ENTSCHEIDEN IN IHREM INTERESSE
Ihre persönlichen Bedürfnisse haben führten Anbieter höchste Priorität. Ihrem Fall angemessen bietet er Ihnen eine individuelle Finanzierung an und entscheidet in Verhandlungen oder bei Vergleichsgesprächen gemeinsam mit Ihnen über die beste Lösung.

AUCH IM VERLUSTFALL ABGESICHERT
Selbst im Fall einer Niederlage müssen Sie kein finanzielles Risiko fürchten: Wir tragen für Sie alle gegnerischen Kosten.

WELCHE FÄLLE EIGNEN SICH? JEDER KANN DIE PROZESSFINANZIERUNG IN ANSPRUCH NEHMEN
ROLAND ProzessFinanz übernimmt alle Kosten, die für eine optimale Anspruchsdurchsetzung nötig sind und empfiehlt sich besonders in folgenden Situationen:

  • Sie haben nicht genügend Geld für die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder scheuen trotz guter Erfolgsaussichten das finanzielle Risiko.
  • Ihr Gegner erscheint übermächtig oder ein langwieriger und kostspieliger Prozess droht.
  • In einem bereits begonnenen Verfahren brauchen Sie Unterstützung.

ROLAND ProzessFinanz übernimmt Ansprüche aus fast allen Rechtsgebieten wie beispielsweise Erbrecht, Arzthaftungsrecht, Kapitalanlagerecht oder auch Versicherungsrecht. Es werden Klagen vor Zivilgerichten, Mediationen, Schiedsverfahren und vorgerichtliche Verhandlungen finanziert.

Damit ROLAND einen Fall überneimmt, sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ihr Anspruch sollte einen Streitwert von über 100.000 Euro haben.
  • Ihr Gegner muss solvent sein, um letztlich den Anspruch bezahlen zu können.
  • Ihr Anwalt muss für Ihren Fall überwiegende Erfolgswahrscheinlichkeit sehen.

FALLBEISPIELE

ARZTHAFTUNG
BEI EINER GEBURT MIT KOMPLIKATIONEN ERLEIDET DAS KIND EINEN IRREPARABLEN
HIRNSCHADEN. ALS DIE ELTERN SCHADENSERSATZ VOM KRANKENHAUS FORDERN, WEISEN DIE ÄRZTE JEGLICHE FEHLER ZURÜCK. ABER EIN MEDIZINISCHES GUTACHTEN BESTÄTIGT: DIE ÄRZTE HABEN NICHT SORGFÄLTIG UND SCHNELL GENUG GEHANDELT. WEGEN DER HOHEN EMOTIONALEN UND FINANZIELLEN BELASTUNG WENDEN SICH DIE ELTERN AN ROLAND PROZESSFINANZ, DIE DEN ARZTHAFTUNGSPROZESS FINANZIERT. NACH UMFANGREICHEN BEWEISAUFNAHMEN MIT TEUREN SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN ERSTREITEN WIR EINEN HOHEN VERGLEICH MIT KRANKENHAUS UND VERSICHERUNG.

ERBSCHAFT
EINE IN AUSTRALIEN LEBENDE LEHRERIN HAT EINEN VERMÖGENDEN ONKEL IN DEUTSCHLAND. SIE ERFÄHRT WÄHREND EINES BESUCHS, DASS IHR KINDERLOSER ON- KEL VERSTORBEN IST UND KEIN TESTAMENT HINTERLASSEN HAT. GEGENÜBER IHREM ANWALT WEIGERN SICH DIE WEITEREN ERBEN, AUSKUNFT ÜBER DAS HINTERLASSENE VERMÖGEN ZU GEBEN. FÜR SEINE AUSLÄNDISCHE MANDANTIN BITTET DER ANWALT ROLAND PROZESSFINANZ UM UNTERSTÜTZUNG FÜR EINE STUFENKLAGE AUF AUSKUNFT UND HERAUSGABE DES ERBTEILS.

SCHEIDUNG
NACH 18 JAHREN ZERBRICHT DIE EHE EINES PAARES, DA ER EIN VERHÄLTNIS HAT. SIE ZIEHT AUS, UND KURZ DARAUF PLÜNDERT IHR MANN DIE GEMEINSAMEN KONTEN. DIE FRAU ERFÄHRT VON IHREM ANWALT, DASS SIE GEGEN IHREN EHEMANN HOHE AN- SPRÜCHE AUS DER ZUGEWINNGEMEINSCHAFT HAT, DOCH IHR FEHLEN DIE MITTEL FÜR EINE GERICHTLICHE DURCHSETZUNG. ROLAND PROZESSFINANZ ZAHLT ALLE NOTWENDIGEN GERICHTS- UND ANWALTS- VORSCHÜSSE SOWIE EIN WIRTSCHAFTSPRÜFERGUTACHTEN ÜBER DEN WERT DES FAMILIENUNTERNEHMENS.
WIE LÄUFT DIE PROZESSFINANZIERUNG AB?

SCHRITT 1: DIE KOSTENLOSE ANFRAGE
Sie haben einen aussichtsreichen Fall und benötigen finanzielle Unterstützung? Dann können Sie jederzeit über Ihren Rechtsanwalt eine kostenlose Finanzierungsanfrage stellen. Innerhalb von 48 Stunden prüft unser Mitarbeiter, ein in dem jeweiligen Sachgebiet erfahrener Anwalt, Ihren Fall und gibt eine erste Einschätzung ab.
Die erste Anfrage stellen Sie am besten gemeinsam mit Ihrem Anwalt. Er weiß genau, welche Dokumente Sie einreichen müssen. Natürlich behandeln wir Ihre Unterlagen stets vertraulich.

SCHRITT 2: DER FINANZIERUNGSVERTRAG
Stufen wir den Fall als erfolgversprechend ein, erhalten Sie einen Prozessfinanzierungsvertrag. Sie binden sich durch Ihre Unterschrift in der Regel über maximal 3 Wochen, in denen wir die finale Prüfung und Entscheidung treffen. Mit unserer Gegenzeichnung stimmen wir mit Ihnen und Ihrem Rechtsanwalt das genaue weitere Vorgehen ab und überweisen die ersten Vorschüsse.
Sollten wir uns gegen eine Prozessfinanzierung entscheiden, erhält Ihr Rechtsanwalt auf Wunsch eine begründete Ablehnung – und Sie eine kostenlose Zweitmeinung.

SCHRITT 3: DER PROZESS
Ihr Anwalt hält uns über die Verhandlungen oder den Prozess auf dem Laufenden und stimmt sich mit uns ab. Wir stehen Ihnen jederzeit bei Gerichts- und Vergleichsverhandlungen oder bei wichtigen Weichenstellungen zur Seite. Die Finanzierung Ihres Prozesses bleibt in der Regel geheim und wird dem Gegner gegebenenfalls zu einem sinnvollen Zeitpunkt offen gelegt.

SCHRITT 4: DER PROZESSAUSGANG
Sollte nach gewonnenem Prozess eine Vollstreckung nötig sein, stellt ROLAND Prozess- Finanz die verlangten Sicherheiten. Ist eine Zwangsvollstreckung aus einem erstrittenen Titel aussichtsreich, begleitet ROLAND ProzessFinanz die Vollstreckung bis zum finalen Geldeingang.

Nach Zahlung durch den Gegner wird eine Abrechnung des Erlöses erstellt. Wir erhalten die verauslagten Kosten erstattet und einen fairen Anteil vom Gewinn, der in der Regel zwischen 20 und 30 % liegt.

IHRE CHECKLISTE

VORBEREITUNG DER ANFRAGE DURCH IHREN RECHTSANWALT

  • Ausführliche Information und Übergabe aller Ihrer Unterlagen an den Rechtsanwalt
  • Begutachtung Ihres Anspruchs durch Ihren Rechtsanwalt
  • Übersendung seiner Stellungnahme, eines Klageentwurfs mit allen Anlagen sowie aller sonst noch wesentlichen Unterlagen (z. B. bisherige Korrespondenz mit der Gegenseite sowie deren Stellungnahme)

FOLGENDE INFORMATIONEN WERDEN VON ROLAND BENÖTIGT:

  1. Ihre Kontaktdaten und die Ihres Rechtsanwalts
  2. Name und Anschrift Ihres Gegners
  3. Wie ist der Verfahrensstand?
  4. Auf welche Rechtsvorschriften stützt sich der Anspruch?
  5. Mit welchen Einwendungen und Gegenansprüchen ist zu rechnen?
  6. Wann genau verjährt der Anspruch?
  7. Worin besteht wahrscheinlich das größte Prozessrisiko?
  8. Wie ist die Bonität des Anspruchsgegners einzuschätzen?
  9. Wurde Prozesskostenhilfe beantragt?
  10. Sind Sie oder Ihr Gegner vorsteuerabzugsberechtigt?
(Quelle: Imageprospekt 03/2013)
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