TestSieger-Auslandsreise-Krankenversicherung, ReiseAbbruch-, ReiseRücktrittskosten- und Reisegepäckversicherung

TravelSecure der WÜRZBURGER VERSICHERUNGEN ist u.a. laut FINANZtest September 2007 der günstigste Anbieter von Reiseversicherungen !


 TravelSecure der WÜRZBURGER Versicherung AG ist unsere Empfehlung FINANZtest-Sieger 02.2014 - ReiseAbbruch und ReiseRücktritt ...  FINANZtest-Sieger 09.2013 - ReiseAbbruch und ReiseRücktritt ... TravelSecure der WÜRZBURGER Versicherung AG erfüllt safer-shopping-Voraussetzung vom TÜV Süd ...

Schon die Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 06/2012) hat 47 Jahresverträge über weltweit geltende Auslandsreise-Krankenversicherungen für Einzelpersonen und Familien geprüft. Der Tarif TravelSecure AR-56 wurde Testsieger (0,9) !
Außerdem hat die Zeitschrift FINANZtest (Ausgabe 01/2012) 90 Angebote für die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung untersucht und mit Bestnoten bewertet – bei Einmalverträgen für Singles oder Familien wurde TravelSecure sogar Testsieger (1,1) ! Insgesamt erhielt der Anbieter WÜRZBURGER Versicherung AG die Gesamtnote 1,5 (gut).

>> alternativ zum Vergleichsrechner …

Bitte achten Sie auf den Zusatzbaustein „ReiseAbbruch“ innerhalb der ReiseRücktrittsVersicherung :


Weltweiter Versicherungsschutz – rund um die Uhr !

Hier können Sie bequem von zu Hause aus Ihre individuelle Versicherung online abschließen.

Auslandsreisekrankenversicherung
Im Urlaub krank zu werden oder einen Unfall zu erleiden ist wohl so ziemlich das Ärgerlichste, was Ihnen passieren kann. Schützen Sie sich wenigstens vor den finanziellen Folgen einer ärztlichen Behandlung oder eines medizinisch notwendigen Rücktransportes, der schnell eine fünfstellige Höhe erreichen kann.

Reiserücktrittskostenversicherung
Als Familie oder als Reisegruppe müssen Sie einerseits Ihren Urlaub meist von langer Hand buchen, haben andererseits aber immer das Risiko, dass etwas Unerwartetes den Antritt der Reise verhindert. Das kann teuer werden.

Reisegepäckversicherung
Kameras oder Urlaubsandenken haben oftmals nicht nur einen ideellen, sondern meist einen hohen finanziellen Wert. Ein Verlust oder eine Beschädigung dieser Gegenstände ist nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. Mit einer Reisegepäckversicherung können Sie sich gegen die finanziellen Folgen schützen.

Reiseversicherungen online abschließen
Die oben genannten Versicherungen können Sie sofort online abschließen. Akzeptiert wird eine Zahlung über Kreditkarten (Mastercard / Eurocard, VISA, American Express) sowie über Lastschrifteneinzug … online abschließen …



Reiseplanung 2015, und was unser PREMIUM-Partner in Sachen Reiseversicherungen verbessert hat:

1von7) Klausel für Rücktransport wird kundenfreundlicher:
Entscheidend verbessert haben wir die Bedingungen rund um den medizinisch sinnvollen Rücktransport aus dem Ausland.

2von7) Mehr Alternativen bei Behandlern:
Im Falle einer Erkrankung konnten Reisende für die Behandlung bisher nur zwischen Ärzten und Zahnärzten wählen. Nun wird die Auswahloptionen um Chirotherapeuten, Heilpraktiker und Osteopathen erweitert.

3von7) Größere Auswahl bei Methoden und Arzneien:
Erkrankte Urlauber profitieren jetzt von einer größeren Bandbreite alternativer Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgsversprechend wie klassische bewährt haben. Unter anderem werden Kosten für Schröpfen oder Akupunktur zur Schmerzbehandlung, Eigenblutbehandlung, Chirotherapie und therapeutische Lokalanästhesie übernommen.

4von7) Plus bei physikalisch-medizinischen Leistungen:
Auch in Sachen Rehabilitation wurde der Leistungsumfang aufgestockt & nun mehr physikalisch-medizinische Leistungen rund um Krankengymnastik und Übungsbehandlungen einschließlich Leistungen der Logopädie und Ergotherapie übernommen.

5von7) Hilfsmittel jetzt für gesamte Reisedauer:
Trug TravelSecure® bisher die Kosten für Hilfsmittel nur, wenn diese im Ausland zum ersten Mal verordnet wurden, werden nun 100 % der Mietkosten für ärztlich verordnete Hilfsmittel (außer Sehilfen und Hörgeräte) -die eine vorübergehende Versorgung für die gesamte Reisedauer sicherstellen- übernommen.

6von7) Leistung nun auch bei Zahnersatz:
Benötigen Sie auf Reisen Zahnersatz aufgrund eines Unfalls, werden -neben den Kosten für die Zahnbehandlung- jetzt auch die Kosten für den provisorischen Zahnersatz übernommen.

7von7) Kostenübernahme auch bei Anschlusstransport:
Auch die Leistungen für den Krankentransport wurden erweitert. Ab sofort werden die Kosten für den Transport zum nächst erreichbaren, geeigneten Krankenhaus getragen – im Anschluss an die Erstversorgung beim Notarzt.

(Quelle: WÜRZBURGER TravelSecure vom 09.01.2015) | #8.934 visits …



Die allgemeinen & besonderen Versicherungsbedingungen zum Download finden Sie hier …


Rechtsstreit um Reiserücktritt
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung leistet nur, wenn eine Reise noch nicht angetreten wurde. Doch wie verhält es sich in Fällen, in denen der Flug und die Unterkunft separat gebucht wurden ?
7.11.2012 – Sind ein Flug und eine Unterkunft separat voneinander gebucht worden, so kann ein Versicherter seine Reiserücktrittskosten-Versicherung auch dann in Anspruch nehmen, wenn er die Reise während einer Zwischenlandung wegen gesundheitlicher Probleme abbrechen muss. Das hat die 10. Zivilkammer des Landgerichts Hagen mit Urteil vom 25. Januar 2012 entschieden (Az.: 10 O 195/11).

Die Kläger wollten im Frühjahr 2011 für zehn Tage auf die Malediven fliegen. Die Reise buchten sie jedoch nicht pauschal. Sie suchten sich vielmehr separat ein Hotel sowie einen zu ihren Reiseplänen passenden Flug aus.

Sowohl den Flug als auch die Unterkunft zahlten sie jeweils mit ihren Kreditkarten. Diese beinhalteten eine Reiserücktrittskosten- sowie eine Reiseabbruch-Versicherung.

Kreislaufkollaps

Auf dem Hinflug erlitt die Klägerin bei einer Zwischenlandung in Dubai einen Kreislaufkollaps. Das Paar entschloss sich auf ärztliches Anraten daher dazu, am nächsten Tag nach Deutschland zurückzufliegen und das Hotel zu stornieren.

Die dadurch entstandenen Stornokosten sowie die zusätzlichen Rückreisekosten machten sie gegenüber ihrem Reiseversicherer geltend. Der erklärte sich zwar dazu bereit, die Mehrkosten für die Rückreise zu zahlen. Die Übernahme der Stornokosten für die Nichtinanspruchnahme der Unterkunft lehnte er jedoch ab.
Seine ablehnende Haltung begründete er damit, dass die Leistungen für den Flug und für die Unterkunft Bestandteil einer einheitlichen Reise seien.
Sei eine Reise aber bereits angetreten worden, könnten nur noch Leistungen aus der Reiseabbruch-Versicherung in Anspruch genommen werden. Die beinhalte aber nur erhöhte Aufwendungen für eine Rückreise. Es würde daher kein Anspruch auf Erstattung der Stornokosten für die Unterkunft bestehen.
Doch dem wollten die Richter des Hagener Landgerichts nicht folgen. Sie gaben der Klage der Reisenden in vollem Umfang statt.

Was ist eine Reise im Sinne der Versicherungs-Bedingungen?

Nach Ansicht der Richter ist unter einer Reise im Sinne der Versicherungs-Bedingungen jede konkret gebuchte Reiseleistung zu verstehen. „Unter Zugrundelegung dessen sind der gebuchte Flug und die Unterkunft jeweils als eine Reise im Sinne der Versicherungs-Bedingungen anzusehen, denn die Kläger haben Flug und Unterkunft separat gebucht und auch separat bezahlt“, so das Gericht.
Von einer einheitlichen Reise kann demnach nur dann ausgegangen werden, wenn sowohl das Verkehrsmittel als auch die Unterkunft als Gesamtpaket bei ein und demselben Reiseveranstalter gebucht und in einer einheitlichen Buchungsbestätigung bestätigt werden.
Das war in der zu entscheidenden Sache jedoch nachweislich nicht der Fall. Nach Ansicht des Gerichts hat es sich vielmehr um zwei völlig separate Leistungen gehandelt, zwischen denen rechtlich kein innerer Zusammenhang bestand.
„Denn der Begriff der Reise nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ist mit dem Begriff der Reise nach den Versicherungs-Bedingungen nicht identisch. Der Begriff der ‚Reise‘ wird vielmehr für das Versicherungsrecht gesondert definiert und ist daher für die vorliegende Beurteilung maßgeblich“, heißt es dazu abschließend in der Urteilsbegründung.
(Quelle : VersicherungsJournal vom 06.11.2012)

Was tun, wenn es im wohlverdienten Urlaub nicht alles so glatt läuft wie erhofft ? Bundesjustizministerium und EU-Kommission helfen weiter.

Diese Schutzrechte gelten für Reisende

6.8.2012 (verpd) Wer sich als EU-Bürger im europäischen oder außereuropäischen Ausland bewegt, hat mittlerweile zahlreiche Schutzrechte – er muss sie nur kennen und anwenden. Allerdings ist nicht alles erlaubt.

Der hoffnungsvolle Beginn einer Urlaubsreise ist bereits dann verdorben, wenn der Koffer nicht am Zielort ankommt oder beschädigt ist, was rund ein Prozent aller Fluggäste erleben müssen.

Haftung pro Gepäckstück
Das Bundesministerium der Justiz weist darauf hin, dass die Luftfahrtunternehmen den Schaden ersetzen müssen, der durch Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder durch Verspätung von Reisegepäck entsteht. Für aufgegebenes Gepäck haften die Unternehmen, unabhängig davon, ob sie den Schaden auch verschuldet haben.

Bei Handgepäck muss ihnen dagegen ein Verschulden nachgewiesen werden. Allerdings liegt die Höchstgrenze der Haftung bei insgesamt 1.330 Euro je Reisenden, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Dies gilt pro Passagier, nicht pro Gepäckstück, wie der Bundesgerichtshof vor einiger Zeit entschieden hat.

Größere Werte angeben
Wenn größere Werte im Gepäck transportiert werden, kann man vor Reisebeginn eine Wertdeklaration abgeben. Dafür muss man zwar etwas bezahlen, aber dafür haftet das Luftfahrtunternehmen bis zur Höhe des angegebenen Betrags. Falls es tatsächlich zum Schadensfall kommt, muss man dies innerhalb von sieben Tagen nach der Aufgabe des Gepäcks anzeigen und zwar schriftlich.

Trifft das Gepäckstück verspätet ein, verlängert sich die Frist auf 21 Tage, nachdem man seinen Koffer in Empfang genommen hat. Bei Pauschalreisen kann sich der Reisende auch alternativ an seinen Reiseveranstalter wenden. Generell kann er sich dabei als EU-Bürger auf seine Fluggastrechte berufen, die ab Dezember 2012 beziehungsweise März 2013 auch bei Bus- und Schiffsreisen gelten werden.

Mitbringsel zum Verzehren
Mit essbaren Reiseandenken sollte man vorsichtig sein. Nicht nur nach Australien und Neuseeland darf man nichts einführen, was irgendwie essbar oder pflanzlich ist. Auch die EU schützt die Gesundheit ihres Tierbestands vor schwerwiegenden Tierkrankheiten, indem sie die Einfuhr von Fleisch und Milchprodukten aus den meisten Nicht-EU-Ländern verbietet. Ausnahmen gibt es für Kroatien, Grönland, Island und die Färöer.

Fisch kann man dagegen bis zu 20 Kilogramm und Honig bis zu zwei Kilogramm mitbringen. Säuglingsmilchpulver und Säuglingsnahrung sowie aus medizinischen Gründen erforderliche Spezialnahrung kann dann eingeführt werden, wenn sie in versiegelten Verpackungen transportiert wird, nicht mehr als zwei Kilogramm wiegt und nicht vor dem Öffnen gekühlt werden muss.

Kostenbremse für die mobile Kommunikation
Seit dem 1. Juli 2012 gilt die EU-Roamingverordnung, sie verhindert Abzockerei bei Telefonaten und Internetnutzung im Ausland. Die Preisobergrenze für das Roaming von Daten liegt seit 1. Juli 2012 bei 70 Cent, ab 1. Juli 2013 bei 45 Cent und ab 1. Juli 2014 bei 20 Cent ohne Mehrwertsteuer pro Megabyte. Abgehende Gespräche im Ausland dürfen dem Mobiltelefonnutzer maximal 0,29 Euro seit 1. Juli 2012, 24 Cent ab 1. Juli 2013 und 19 Cent ab 1. Juli 2014 netto pro Minute kosten.

Für ankommende Anrufe gilt ein maximaler Nettopreis von 8 Cent seit 1. Juli 2012, 7 Cent ab 1. Juli 2013 und 5 Cent ab 1. Juli 2014, für SMS sind es 9 Cent seit 1. Juli 2012, 8 Cent ab 1. Juli 2013 und 6 Euro ab 1. Juli 2014. Die Roamingverordnung gilt nur innerhalb der EU. Wer außerhalb der EU, wie in der Schweiz, der Türkei oder Kroatien das Handy benutzt, muss mit höheren Kosten rechnen und sollte sich daher unbedingt über die Preise in dem jeweiligen Urlaubsland informieren.


 

1. ITB Berlin : die Reisetrends 2009/2010
2. Auslandreisekrankenversicherung : jetzt auch für Work & Travel Reisen

1. ITB Berlin – die neuen Reisetrends und wie Sie optimal vorsorgen
Vom 11. bis 15. März 2009 traf sich die Welt auf der ITB in Berlin – der führenden Fachmesse der internationalen Tourismus-Wirtschaft. TravelSecure war vor Ort, um sich über die neuen Trends im Reisemarkt zu informieren und wichtige Kontakte in die Tourismusbranche zu knüpfen. So können die Versicherungsprodukte noch besser an Markttrends und damit an die Bedürfnisse der Kunden angepasst werden.

Reisefreude trotz Krise : Die erste gute Nachricht – laut ADAC-Reisemonitor 2009 halten die meisten deutschen Urlauber trotz der allgemeinen Wirtschaftskrise an ihren Reisegewohnheiten fest. So planen 64,5 Prozent der Befragten auch in diesem Jahr mindestens eine Urlaubsreise. Nur knapp drei Prozent weniger als im Vorjahr (67,1 Prozent). Zudem wird nicht am Haupturlaub, sondern an der Anzahl der Reisen gespart.

Urlaub für Körper und Seele : Hauptsache gesund und natürlich – ein Trend, der die Reisebranche in diesem Jahr bestimmen wird. Gesundheit und körperliches Wohlbefinden sind für viele Kunden auf Reisen entscheidend. Urlaub (kombiniert mit Wellness-Angeboten und sportlichen Aktivitäten) steht hoch im Kurs. Mit dem ausgezeichneten Versicherungsschutz von TravelSecure können Sie den Urlaub noch entspannter genießen.

Zur WM 2010 nach Afrika: Interessante Neuigkeiten für die Fußballfans unter Ihnen. Die Fußball-WM 2010 wirkt sich schon jetzt auf den Reisemarkt aus. Afrika-Reisen stehen trotz recht hoher Reisepreise bei Urlaubern hoch im Kurs. Informieren Sie sich heute schon heute über die entsprechenden Reiseangebote und vereinbaren Sie den ausgezeichneten Versicherungsschutz von TravelSecure.

– Auslandsreisekrankenversicherung: Versichern Sie sich für nur 9 Euro ein Versicherungsjahr lang vor den finanziellen Folgen einer ärztlichen Behandlung oder eines medizinisch sinnvollen Rücktransportes nach einem Unfall oder bei Erkrankung im Urlaubsland. Die einzelnen Reisen dürfen im Laufe des Jahres die Dauer von 6 Wochen jedoch nicht überschreiten.

– Reiserücktrittsversicherung: Die reine Reiserücktrittskosten-Versicherung mit Selbstbehalt gibt es bei TravelSecure der WÜRZBURGER VERSICHERUNGEN bereits ab 10 Euro. Ideal für Kunden, die vor Reiseantritt einfach auf Nummer sicher gehen wollen. Denn hier werden die Kosten bei Reiserücktritt auch im Falle eines Bruchs der Prothese, Nichtversetzung in der Schule, Arbeitsplatzwechsel oder Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit übernommen.

2. Auslandreisekrankenversicherung: jetzt auch für Work & Travel Reisen
TravelSecure bietet Langzeitreisenden seit längerem eine Auslandsreisekrankenversicherung bis 365 Tage an. Mit Einführung des neuen Tarifes wurde speziell für junge Kunden das Versicherungsangebot erweitert : Den langfristigen Versicherungsschutz von TravelSecure gibt es jetzt auch für Work & Travel Reisen z.B. nach Australien, Neuseeland und Kanada.

Planen Sie eine solche Reise, z. B. nach Australien, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen, um das Visum zu erhalten :

  • 18-30 Jahre alt bei Beantragung
  • Ausreise innerhalb von 12 Monaten nach Beantragung (also ggf. auch mit 31 Jahren)
  • Deutsche Staatsbürgerschaft
  • Keine versorgungsbedürftigen Kinder
  • Nachweis von 5000 AUS$ (ca. 2.600 €) Taschengeld
  • Maximal 6 Monate bei demselben Arbeitgeber
  • Maximal 12 Monate Aufenthalt
  • Ausstellung nur einmal im Leben
  • Visumskosten an die Australische Botschaft ca. 115 €

 


 


 

 

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