Vorsorge fürs Alter – Die Riester-Rente

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Was ist die Riester-Rente, welche Vorteile bietet sie ?

Die Riester-Rente ist eine freiwillige private oder betriebliche Altersvorsorge, die von Walther Riester im Zuge der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung gegründet wurde.
Das Konzept besagt, dass neben der eigenen Einzahlung auch steuerliche Vergünstigungen und Altersvorsorgezulagen gewährt werden.

Wer hat Anspruch auf Altersvorsorgezulage ?

Folgende Personen haben Anspruch, wenn sie der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen:

  • rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer,
  • rentenversicherungspflichtige Selbständige,
  • Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte,
  • Kinder Erziehende (maximal für die ersten drei Lebensjahre eines jeden Kindes),
  • Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe (einschließlich berechtigter Bezieher von Arbeitslosenhilfe, deren Leistungen aufgrund der Anrechnung von Einkommen und/oder Vermögen ruhen),
  • Bezieher von Krankengeld,
  • nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen,
  • Wehr- und Zivildienstleistende,
  • geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, wenn der Beitrag des Arbeitgebers auf den vollen Rentenversicherungs-Beitrag aufgestockt wird,
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld, sofern diese zuvor pflichtversichert waren.
  • Beamte, Richter und Soldaten sowie diesen gleichgestellte Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, weil ihnen eine beamtenrechtliche oder beamtenähnliche Versorgung gewährleistet wird und
  • Amtsträger.

Ehepartner von anspruchsberechtigten Personen haben ebenfalls Anspruch auf die Altersvorsorgezulage, falls sie einen passenden Vertrag haben, nicht vom Partner dauernd getrennt leben und zu einem der folgenden Personenkreise gehören:

  • nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige,
  • freiwillig Versicherte,
  • Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen,
  • geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte, die den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufstocken,
  • Sozialhilfebezieher ohne versicherungspflichtiges Einkommen,
  • Altersrentner und
  • Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit.

Viele Wege führen zum Erfolg :

Die Riesterrente kann über verschiedene Sparformen aufgebaut werden. Bei allen Sparformen ist die Summe der eingezahlten Beiträge (Eigenleistung + staatliche Zulage) zum Ende der Laufzeit garantiert.

 

Pauschale Formel zur Ermittlung des Monatsbeitrags :

Jahresbruttogehalt :(geteilt durch) 100 x(mal) 4 -(minus) 154 :(geteilt durch) 12 = Monatsbeitrag
Die Sparformen :

  • private Rentenversicherung,
  • einen Banksparplan,
  • einen Fondssparplan,
  • eine Pensionskasse,
  • einen Pensionsfonds oder eine
  • Direktversicherung

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