SterbeGeldversicherung

Eine Sterbegeld-Versicherung nimmt den Hinterbliebenen finanzielle Belastungen ab

Am Häufigsten wird die Sterbegeld-Versicherung abgeschlossen, um den Hinterbliebenen (Angehörige, Freunde etc.) die finanziellen Lasten einer angemessenen Bestattung abzunehmen. Sie wird manchmal aber auch eingesetzt, um sicherzustellen, dass sich die Angehörigen überhaupt um eine angemessene Bestattung des Verstorbenen kümmern.

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Bis einschließlich 2001 zahlten die gesetzlichen Krankenkassen eine Pauschale von damals 2.000,– DM (umgerechnet 1.022,59 EUR). Diese Bestattungs-Pauschale wurde ersatzlos gestrichen. Die Sterbegeld-Versicherung empfiehlt sich auch heute als Vorsorge für die durch einen Todesfall entstehenden Beisetzungskosten, die dann auf jeden Fall auf die Angehörigen / Hinterbliebenen zukommen. Außerdem wünschen sich viele Menschen eine würdevolle „Verabschiedung“ aus dem Kreis ihrer Angehörigen und Freunde — sie sollen nicht auch noch die finanziellen Lasten einer angemessenen Bestattung übernehmen müssen. Natürlich wird eine Sterbegeld-Versicherung manchmal aber auch eingesetzt, um sicherzustellen, dass sich die Angehörigen überhaupt um eine angemessene Bestattung des Verstorbenen kümmern.

Weil die Sterbegeld-Versicherung oft ohne Gesundheitsfragen auskommt, kann sie insbesondere auch von Personen mit schweren Erkrankungen/Krankheiten genutzt werden; und zwar auch dann, wenn nur noch eine kurze Lebenserwartung befürchtet wird.
Für schwer erkrankte Familienmütter/-väter stellt die Sterbegeld-Versicherung somit oft die einzige und sehr wichtige Möglichkeit dar, den Hinterbliebenen noch einen finanziellen Schutz zukommen zu lassen.

Hinweis: Die Gesamtsumme bei einer Sterbegeld-Versicherung liegt bei bis zu 25.000,– EUR. Weiteren Finanzschutz kann man da z. B. über die >> IDEAL SicherLeben (bis zu 50.000,– EUR ohne Gesundheitsfragen, zahlt zusätzlich bei Eintrit der Pflegestufe 3!) absichern.

Besonders wichtig in der Sterbegeld-Versicherung sind die so genannten Wartezeiten. In der Regel wird die Leistung erst erbracht, wenn ein Zeitraum von mindestens 3 Jahren vor dem Tod vergangen ist. Viele Versichre bieten jedoch Leistungsstaffeln an, die bei einem Versterben während dieses Zeitraums die Beiträge oder sogar einen Teil der vereinbarten Versicherungssumme auszahlt. Gerade für Versicherungsnehmer mit schweren Erkrankungen sollte daher besonders auf diese Staffel geachtet werden. Hier bietet das IDEAL SterbeGeld eine verbraucherfreundliche Wartezeit von nur 18 Monaten mit vorgeschalteter Leistungsstaffel an.

Soweit Sie nähere Informationen über eine der oben genannten Ausschlüsse, Spezialversicherungen oder weiteren Einschlüssen benötigen bzw. unsicher bezüglich Ihres eigentlichen Bedarfs sind, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne.

 

(Quelle: u. a. BlauDirekt-BasisInformation)

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