Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Die Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung mit dem PflegeSchutzbrief vom Münchener Verein a. G. (Deutsche Privat-Pflege Care) zahlt bereits ab Pflegestufe 0, 1, 2 und 3, bei nur einer vereinfachten Gesundheitsprüfung.

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Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung - n-tv Platz 1Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung - Münchener VereinAktuelle, neue Erweiterung zum Thema Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung: Der MÜNCHENER VEREIN bietet mit dem PflegeTageGeld „DEUTSCHE PRIVAT PFLEGE“ eine in der Regel komplett online-abschlussfähige Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung und ohne Höchstaufnahmealter* und zwar sogar ab Pflegestufe „null“.

Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung ab Pflegestufe null möglich

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung stellt nur eine Grundabsicherung dar. In der Praxis sind die Pflegebedürftigen häufig auf die finanzielle Unterstützung durch Angehörige oder durch das Sozialamt angewiesen.

Eine private Pflegetagegeldversicherung ergänzt die Basisabsicherung der Pflegepflichtversicherung sinnvoll. Zusammen mit den Einkünften im Ruhestand werden damit die Kosten der Pflegebedürftigkeit aufgefangen. Besonders im höheren Alter ist eine Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung ganz praktisch.

Ihre sicheren Vorteile

  • Der MÜNCHENER VEREIN (MV) zahlt Ihnen bei Pflegestufe I + II + III für die Dauer der Pflegebedürftigkeit das vereinbarte Pflegetagegeld, unabhängig von der Pflegepflichtversicherung. Sie können ein Pflegetagegeld bis zu 150 EUR versichern – das sind bis zu 4.650 EUR pro Monat (Tarif 423).
  • MV übernimmt für Sie die Mietkosten eines Hausnotrufes zu 70%, wenn Sie das 75. Lebensjahr vollendet haben und alleine in Ihrer häuslichen Umgebung leben oder als pflegebedürftig anerkannt sind (Tarif 425).
  • Zusätzlich bekommen Sie ein vorgezogenes Betreuungsgeld bei Demenz ab mittleren Grades in Höhe von derzeit 205 EUR monatlich bis zu einer anerkannten Pflegebedürftigkeit (Tarif-425).

Als gesetzlich Versicherter genießen Sie auf Wunsch zusätzliche Vorteile (AKTIV 50Plus Tarif 515) :

  • Sie erhalten die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
  • Sie profitieren von einem Zuschuss für Zahnersatz.
  • Sie wählen das Krankenhaus Ihres Vertrauens.
  • Sie nutzen auch im Ausland die Sicherheit Ihres Gesundheitsschutzes.
  • Sie erhalten Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen.
  • Beitragsfreiheit für Ihr(e) Kinder/Enkelkind(er) ist möglich.

Unser Tipp : MV-Vital ist für alle Personen vom 50. bis 70. Lebensjahr ohne Gesundheitsprüfung abschließbar. Es wird lediglich nach einer bestehenden Pflegebedürftigkeit bzw. einem aktuellen Leistungsanspruch gefragt. Der Tarif kann in jedem Alter abgeschlossen werden, da es kein Höchstaufnahmealter gibt.

Achtung : Es gibt eine Karrenzzeit von drei Jahren, das heißt ein Pflegetagegeld wird frühestens ab dem Beginn des vierten Jahres gezahlt, wenn während der Karrenzzeit der Versicherungsfall eingetreten ist.

Erklärungen zu den Tarifen 423 und 425 : In den ersten 3 Jahren besteht kein Leistungsanspruch. Ferner ist kein Leistungsanspruch gegeben, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine der folgenden Krankheiten ärztlich diagnostiziert ist: Demenz (Alzheimer, vaskuläre Demenz), Hirntumor, Parkinson-Krankheit, Apallisches Syndrom (Wachkoma), Multiple Sklerose, Amyotrophe Lateralsklerose, Schlaganfall, Chorea Huntington, Kreutzfeld-Jacob, HIV-Infektion, Bösartiger Tumor (Diagnosestellung in den letzten 3 Jahren – außer Hautkrebs), Niereninsuffizienz, insulinpflichtiger Diabetes mellitus, Leberzirrhose.

Jetzt online abschließen oder rufen Sie uns an => Tel. 030-34064575

Deutsche Privat Pflege – Tarif SELECT CARE Pflege

Einmalleistung bei erstmaligem Eintritt der Pflegebedürftigkeit Tarifstufe 434 oder Eintritt der Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls Tarifstufe 439Die Tarifbedingungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Pflegekrankenversicherung (AB/PV 2012) Anwartschaftsversicherung zu Tarif SELECT CARE Pflege – Einmalleistung
100 45 60/00 (09.12)Tarif SELECT CARE Pflege – Einmalleistung.

1. Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit, Versicherungsjahr

Aufnahmefähig sind Personen, die in der deutschen gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung oder private Pflegepflichtversicherung) versichert sind. Endet die Versicherung in der deutschen gesetzlichen Pflegeversicherung, kann die Versicherung nach diesem Tarif bestehen bleiben.
Als Eintrittsalter gilt der Unterschied zwischen dem Kalenderjahr des Versicherungsbeginns und dem Geburtsjahr der versicherten Person. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn) und endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Jedes weitere Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

2. Inhalt der Versicherung

Tarif SELECT CARE Pflege – Einmalleistung – kann in 10 Stufen zu je 1.000 EUR abgeschlossen werden. Er erbringt ohne Kostennachweis die Einmalleistung in der versicherten Höhe. Voraussetzung ist die Einordnung gemäß § 1 Absatz 2 AB/PV in eine der Pflegestufen I bis III. Ein Anspruch auf die Zahlung besteht einmal während der gesamten Vertragslaufzeit. Der Tarif kann in zwei Varianten abgeschlossen werden :
2.1 Einmalzahlung bei erstmaligem Eintritt der Pflegebedürftigkeit, auch nach Unfall (Tarifstufe 434)
oder
2.2 Einmalzahlung ausschließlich bei erstmaliger unfallbedingter Pflegebedürftigkeit (Tarifstufe 439).

3. Für Tarifstufe 439 gilt: Unfallereignis; Leistungsausschluss

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch eine Wundinfektion, bei der der Ansteckungsstoff durch eine Unfallverletzung im vorgenannten Sinne in den Körper der versicherten Person gelangt ist. Als Unfall gilt weiter, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an den Gliedmaßen oder der Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln verrenkt, gezerrt oder zerrissen werden.

In Ergänzung zu § 5 Absatz 1 AB/PV besteht für eine unfallbedingte Pflegebedürftigkeit aufgrund folgender Unfälle und deren Folgen kein Leistungsanspruch :

  • wenn diese als Berufssportler oder durch die Ausübung eines Sports verursacht werden, mit dem die versicherte Person überwiegend ihren Lebensunterhalt verdient;
  • wenn diese bei der Ausführung oder dem Versuch der Ausführung einer vorsätzlichen Straftat entsteht;
  • wenn diese auf eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung der versicherten Person zurückzuführen ist, die auf Trunkenheit (Überschreitung des Blutalkohols von 0,5 Promille bei Lenkern von motorisierten Fahrzeugen) oder Einnahme von Rauschmitteln beruht;
  • wenn diese durch Strahlen oder Kernenergie verursacht wird.

Für eine Pflegebedürftigkeit, die auf einen vor Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist, besteht kein Leistungsanspruch.

4. Leistungsumfang; Leistungszeit

4.1 Der vereinbarte Versicherungsschutz mit der versicherten Einmalleistung ist im Versicherungsschein oder einem Nachtrag zum Versicherungsschein dokumentiert.
4.2 Die versicherte Einmalleistung wird bei erstmaligem Eintritt der Pflegebedürftigkeit ohne Kostennachweis erbracht. Maßgeblich für die Zahlung ist der Nachweis über die Einordnung in eine Pflegestufe gemäß § 1 AB/PV durch den medizinischen Dienst der deutschen gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung oder private Pflegepflichtversicherung) sowie für Tarifstufe 439 zusätzlich der Nachweis, dass die Pflegebedürftigkeit auf ein Unfallereignis zurückzuführen ist.
4.3 Der Versicherungsnehmer erhält die Einmalleistung auf seinen Antrag hin.
4.4 Für Tarif 439 gilt: Voraussetzung für die Leistung im Falle einer unfallbedingten Pflegebedürftigkeit ist, dass diese innerhalb von sechs Monaten ab Eintritt des Unfallereignisses von einem Arzt schriftlich festgestellt wird. Das Unfallereignis muss die ausschließliche Ursache der Pflegebedürftigkeit sein. Die Leistung ist dann mit diesem Nachweis innerhalb von 15 Monaten seit Eintritt des Unfallereignisses beim Versicherer geltend zu machen.

5. Leistungsumfang

Als Leistungsnachweis dient die Vorlage des Nachweises der gesetzlichen Pflegeversicherung über die Einstufung in eine Pflegestufe (Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung – MDK oder Medicproof –, Bewilligungsbescheid der deutschen gesetzlichen Pflegeversicherung) sowie für Tarifstufe 439 zusätzlich die vom Versicherer geforderten Nachweise über die Zeitpunkte des Eintritts des Unfallereignisses und der unfallbedingt eingetretenen Pflegebedürftigkeit.

Ist eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst wegen Aufenthaltes im Ausland nicht möglich, beauftragt der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers einen Gutachter, der die Pflegebedürftigkeit nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs (SGB), Elftes Buch (SGB XI), feststellt. In diesem Fall trägt der Versicherer nur die Kosten, die auch durch eine Begutachtung des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in Deutschland angefallen wären. Die Mehrkosten durch den vom Versicherer zur Untersuchung im Ausland beauftragten Gutachter hat der Versicherungsnehmer zu tragen.

6. Umstellungsoption

Verändert sich die gesetzliche Definition der Pflegebedürftigkeit, hat der Versicherungsnehmer für sich und die mitversicherten Personen das Recht, ein Angebot auf Umstellung in einen neuen Tarif für die Einmalleistung zu verlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherer einen entsprechenden neuen Tarif anbietet und die Einmalleistung im neuen Tarif die Höhe der bisher versicherten Einmalleistung nicht übersteigt. Der Wechsel in einen neuen Tarif wird keine erneute Gesundheitsprüfung voraussetzen. Der Versicherer informiert den Versicherungsnehmer schriftlich über die Einführung eines der Pflegereform entsprechenden neuen Tarifs. Der Versicherungsnehmer kann die Option nur innerhalb von drei Monaten seit Erteilung dieser Information durch Abgabe einer Erklärung auf einem Formblatt des Versicherers ausüben

7. Leistungen des Versicherungsnehmers

Die monatlichen Beitragsraten ergeben sich aus dem Versicherungsschein bzw. einem späteren Nachtrag zum Versicherungsschein. Bei säumiger Zahlung werden Mahnkosten in Höhe von 5 EUR neben den Portokosten erhoben.

8. Vertragsende

8.1 Die Versicherung endet zum 01. des Folgemonats, wenn die tarifliche Einmalleistung erbracht ist, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
8.2 Ergänzend gilt für Tarifstufe 439: Wird eine versicherte Person pflegebedürftig, ohne dass ein Anspruch auf Leistungen nach Tarifstufe 439 besteht, kann der Versicherungsnehmer binnen drei Monaten nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit insoweit das Versicherungsverhältnis rückwirkend zum Ende des Monats, in dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist, kündigen.

Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer den Eintritt der Pflegebedürftigkeit nicht innerhalb von zwei Monaten nachweist, nachdem der Versicherer ihn hierzu in Textform aufgefordert hat, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Versäumung dieser Frist nicht zu vertreten. Macht der Versicherungsnehmer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, steht dem Versicherer der Beitrag nur bis zum Ende des Monats zu, in dem die Pflegebedürftigkeit eintritt. Später kann der Versicherungsnehmer die Tarifstufe 439 zum Ende des Monats kündigen, in dem er den Eintritt der Pflegebedürftigkeit nachweist. Dem Versicherer steht in diesem Falle der Beitrag bis zum Ende des Versicherungsvertrages zu.

Anwartschaftsversicherung zu Tarif SELECT CARE Pflege – Einmalleistung (Option)

§ 1 Was ist eine Anwartschaftsversicherung und welche Bestimmungen gelten für diese ?

1. Auf Antrag können Sie unter bestimmten Voraussetzungen (§ 2) die versicherte Tarifstufe als Anwartschaftsversicherung führen. Die Anwartschaftsversicherung kann frühestens zum Ersten des auf die Beantragung der Anwartschaft folgenden Monats vereinbart werden.

2. Nach Annahme Ihres Antrags ruht unsere Leistungspflicht aus der Tarifstufe, für die wir die Anwartschaft vereinbart haben (Anwartschaftstarife),
für die Dauer der Anwartschaft. Mit der Anwartschaft erwerben Sie besondere Rechte (§ 3) bei Beendigung der Anwartschaft (§ 4).

3. Einzelheiten zu den Beiträgen für den Anwartschaftszeitraum finden Sie in § 5.

4. Für die in Anwartschaft stehende Tarifstufe gelten deren Allgemeine Versicherungsbedingungen, soweit diese nicht durch die nachfolgenden Bestimmungen geändert oder ergänzt werden. Weiter gelten etwaige gesonderte Vereinbarungen.

§ 2 Unter welchen Voraussetzungen können Sie eine Anwartschaftsversicherung abschließen ?

1. Die Anwartschaftsversicherung können Sie im Falle einer wirtschaftlichen Notlage (z.B. Arbeitslosigkeit) abschließen, wenn Ihnen die Fortführung der Versicherung zum Normalbeitrag nicht möglich ist.

2. Die Anwartschaftsversicherung können Sie für volle Monate, längstens für die Dauer von 12 Monaten, abschließen. Die Dauer ist bei Antragstellung zu vereinbaren. Sie kann auf Ihren Antrag hin um bis zu 12 Monate verlängert werden. Den Antrag müssen Sie spätestens innerhalb eines Monats seit Ablauf der ursprünglich vereinbarten Dauer stellen.

3. Insgesamt können Sie die Anwartschaft während der Versicherungsdauer für maximal 24 Monate in Anspruch nehmen.

§ 3 Welche Ansprüche erwerben Sie mit einer Anwartschaftsversicherung ?

1. Mit dem Abschluss erwerben Sie das Recht, die Versicherung nach der Tarifstufe, für die die Anwartschaft bestanden hat, in Kraft zu setzen oder wieder herzustellen. Dabei verzichten wir auf eine erneute Gesundheitsprüfung und rechnen die Zeitdauer der Anwartschaftsversicherung auf eventuelle Wartezeiten an. Bei Wiederaufleben oder Inkraftsetzen der Versicherung berechnen wir die Beiträge nach dem dann erreichten Lebensalter (Neuzugangsbeitrag). Soweit Rückstellungen aus der Zeit vor Beginn der Anwartschaftsversicherung vorhanden sind, rechnen wir diese gemäß den in den technischen Berechnungsgrundlagen festgelegten Grundsätzen beitragsmindernd an.

2. Für die Dauer der Anwartschaftsversicherung haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen aus der Tarifstufe, für die die Anwartschaftsversicherung gilt.

3. Für Kalenderjahre, in denen eine Anwartschaftsversicherung ganz oder teilweise bestanden hat, haben Sie keinen Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung. Solche Kalenderjahre werden im Übrigen bei der Ermittlung anspruchsberechtigter Zeiträume für eine Beitragsrückerstattung nicht mitgezählt.

§ 4 Wann endet eine Anwartschaftsversicherung und was müssen Sie tun ?

Der volle Versicherungsschutz wird ohne besondere Vereinbarungen im unmittelbaren Anschluss an das Ende der Anwartschaftsversicherung wieder hergestellt. Wir sind nicht verpflichtet, einem vorzeitigen Aufleben des Versicherungsschutzes zuzustimmen.

§ 5 Was kostet eine Anwartschaftsversicherung ?

1. Die monatlichen Beitragsraten für den Anwartschaftszeitraum ergeben sich aus dem Versicherungsschein bzw. einem späteren Nachtrag zum Versicherungsschein. Die Höhe der Beiträge richtet sich jeweils nach einem Prozentsatz des Tarifbeitrags einschließlich etwaiger Abschläge. Risikozuschläge und ggf. der gesetzliche Zuschlag gemäß § 12 Abs. 4 a Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) gehen nicht in die Berechnung ein.

2. Wenn sich der Beitrag der Tarifstufe, für den Sie die Anwartschaftsversicherung abgeschlossen haben, ändert, haben wir das Recht, den entsprechenden Beitrag für die Anwartschaftsversicherung gemäß den in den technischen Berechnungsgrundlagen festgelegten Grundsätzen anzupassen.

MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung a.G., Sitz München, HRB 764, AG München
Direktion: Pettenkoferstraße 19, 80336 München, Tel. 089/5152-1000, Fax 089/5152-1501, info@muenchener-verein.de, www.muenchener-verein.de
Ausgabe 09/2012

EintrittsalterMaximales Tagegeld in EURO
Pflegestufe „0“Pflegestufe 1
Pflegestufe 2
Pflegestufe 3
bis 50 J.
30,–50,–80,–120,–
50-70 J.
10,–20,–40,–80,–
über 70 J.
0,–0,–0,–50,–

 

=> Kein Leistungsanspruch besteht, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine der folgenden Krankheiten ärztlich diagnostiziert ist bzw. jemals vor Antragstellung diagnostiziert wurde:
Demenz (Alzheimer, vaskuläre Demenz) | Hirntumor | Parkinson-Krankheit | Apallisches Syndrom (Wachkoma) | Multiple Sklerose | Amyotrophe Lateralsklerose | Schlaganfall | Chorea Huntington | Kreutzfeld-Jacob | HIV-Infektion | Niereninsuffizienz | insulinpflichtiger Diabetes mellitus | Leberzirrhose | Osteoporose | Arteriosklerose und bösartige Neubildungen (bösartige Tumore), sofern die Erstdiagnosestellung oder die erneute Diagnosestellung (Rezidiv) innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung erfolgte => wenn ausschließlich Hautkrebs diagnostiziert wurde, ist ein Leistungsanspruch jedoch nicht ausgeschlossen.
Der Abschluss ist mit Gesundheitsfragen für bestimmte Tagegeldhöhen ab Pflegestufe „0“ möglich:

EintrittsalterMaximales Tagegeld in EURO
Pflegestufe „0“Pflegestufe 1
Pflegestufe 2
Pflegestufe 3
bis 50 J.
40,–80,–120,–150,–
50-70 J.
30,–40,–80,–150,–
über 70 J.
0,–0,–0,–150,–

 

Höhere Tagegelder auf Anfrage …

Online-Rechner für Ihre Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass auf diese Unterseite zum Thema „Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung“ unseres Portals die Domains www.PflegeTageGeld-24.de und www.PTG-24.de verlinken.
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